STUTTGART. Alle Fraktionen haben der „Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze“ zugestimmt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezeichnete die Synchronisierung mit der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Bund als „weiteren Beitrag zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung“.
Das Verfahren, in dem auch der Datenabruf ohne „Medienbruch“ gewährleistet sei, diene der Verfahrensbeschleunigung und Kostenreduzierung, erläuterte Strobl. Automatisierte Verwaltungsakte sind jedoch nur in den Fällen möglich, in denen es keinen Ermessensspielraum gibt.
Christine Lipp-Wahl (Grüne) bezeichnete das Gesetz als „dringend notwendigen Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung“. Für Isabell Huber (CDU) „können automatisierte Verwaltungsakte zu erheblichen Erleichterungen führen“. Auch für Rainer Stickelberger (SPD) ist das Gesetz „ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Digitalisierung“. Er sieht es in Zusammenhang mit der elektronischen Akte und forderte genauso wie Daniel Karrais (FDP) deren flächendeckenden Einsatz.
Daniel Rottmann (AfD) vermisst den Praxisbezug. „Wo bleibt der Vorteil, wenn alle behördlichen Entscheidungen mit Ermessensspielräumen herausfallen?“, fragte er. Der Entschließungsantrag der FDP, wonach der automatisierte Verwaltungsakt auch in einem automatisierten Verfahren nachvollziehbar gemacht werden soll, fand keine Mehrheit.