Landtag stimmt Glücksspielstaatsvertrag zu

20.06.2012 
Redaktion
 
Bloß FDP stimmt dagegen
Foto: MEV

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Stuttgart. Mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD hat der Stuttgarter Landtag heute der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zugestimmt. Lediglich die Abgeordneten der FDP votierten gegen das Gesetz, das auch die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie (GKL) der Länder vorsieht. Der frühere Justizminister Ulrich Goll kritisierte, das Gesetz beinhalte „nach wie vor Mängel“, sei inkonsequent und beinhalte „rechtliche Risiken“.

Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung des von 15 Ministerpräsidenten am 15. Dezember 2011 ratifizierten Vertrags. Nach dem Regierungswechsel will auch die SPD-Grüne-SSW-Landesregierung von Schleswig-Holstein den Staatsvertrag unterzeichnen; dort gilt bislang eine liberalere, unter Schwarz-Gelb verabschiedete Regelung. Dieser soll das Entstehen von Glücksspielsucht verhindern und die Voraussetzungen für ein wirksame Suchtbekämpfung schaffen, den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken sowie unerlaubtes Glücksspiel eindämmen.

Im Detail sieht der Staatsvertrag das Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abstandsregelung bei den gewerblichen Spielhallen vor. Außerdem wird der Glücksspielmarkt für private Anbieter geöffnet. Die Neuregelungen im Staatsvertrag waren durch entsprechende EU-Beschlüsse notwendig geworden. Er soll am 1. Juli in Kraft treten. Das staatliche Lotto-Monopol bleibt erhalten.

Manfred Hollenbach (CDU) bezeichnete das Gesetz als „Wegweiser in die richtige Richtung“. Als alarmierend bezeichnete er die Tatsache, dass bereits ein Fünftel aller 16- und 17-Jährigen in Deutschland dem gewerblichen Glücksspiel frönt. Dennoch könne man das Glücksspiel weder ganz verbieten, noch ganz freigeben. Hoffnung auf eine detaillierte Regelung im Glücksspielbereich setzt Hollenbach auf ein entsprechendes Landesgesetz, das Grün-Rot noch in diesem Jahr vorlegen möchte.

Jedes Spiel brauche Regeln, stellte Josef Frey (Grüne) fest. Beim Glücksspiel mit seinem hohen Suchtpotenzial treffe dies doppelt zu. Der Staatsvertrag biete einen wirksamen Schutz dagegen durch einheitliches Vorgehen. Nikolaos Sakellariou (SPD) sieht im Staatsvertrag die Rechtsgrundlage, um ein eigenes Gesetz in Baden-Württemberg auf den Weg zu bringen. Als Hauptproblem bezeichnete er nicht die staatlich konzessionierten Einrichtungen wie die Spielbanken, sondern „die an jeder Ecke heraussprießenden Spielhallen“.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) glaubt, mit dem Staatsvertrag das verbotene Glücksspiel eindämmen zu können. Damit könnten Spielhallen in geordnete, überwachte Bahnen gelenkt und der Schwarzmarkt bekämpft werden. Außerdem werde der Spielerschutz verbessert. Geplant ist außerdem, auch staatliche Angebote im Internet zu öffnen. Reinerlöse aus den Steuern und Abgaben beim Glücksspiel werden nach Angaben von Gall auch weiterhin für soziale, mildtätige Zwecke und für Sportstätten verwendet.


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Titelbild Staatsanzeiger