Novemberhilfen: Erste Gelder sollen fließen

11.11.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Noch im November wird es nach den Worten von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zumindest Abschlagszahlungen jener Hilfen geben, die der Bund für alle von den aktuellen Corona-Schließungen betroffenen Unternehmen in Aussicht gestellt hat. „Wir sind da mit Hochdruck dran“, so Hoffmeister-Kraut in der Regierungsbefragung im Landtag," und in einm ständigen Ausstausch." Denn die Länder seien für die Abwicklung zuständig.

Die AfD hatte wissen wollen, wann die ersten Gelder fließen und vor allem auf die Schwierigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie hingewiesen. Die Ministerin machte deutlich, dass zur Unterstützung für Restaurants sogar beschlossen worden sei, die Einnahmen durch Essen-to-go nicht anzurechnen.

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Grundsätzlich erläuterte Hoffmeister-Kraut, dass von einer Aufstockung der Mittel auszugehen ist, sollten die bundesweit zur Verfügung gestellten zehn Milliarden Euro nicht ausreichen. Und so begrüßte Hoffmeister-Kraut die „neue Systematik der Novemberhilfen“, jener Gelder also, die die Bundesregierung von der aktuellen Schließung betroffenen Unternehmen zugesagt hatten. Denn nicht nur direkt Betroffene, sondern auch indirekt Betroffene, „die 80 Prozent des Umsatzes mit Betroffen machen, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen“.

Sonderregelungen seien für Soloselbstständige geplant mit bis zu 5000 Euro. Außerdem habe sie persönlich sich dafür stark gemacht, dass auch Unternehmen in den Genuss der Hilfe kommen, die vor einem Jahr noch gar nicht gegründet waren. Für alle anderen sei beschlossen, den Umsatz 2019 zur Basis der Berechnung zu machen. Für das Land bedeutet die Entscheidung, Abschlagszahlungen zu überweisen, so Hoffmeister-Kraut weiter, einen höheren Verwaltungsaufwand, weil jeder Antrag von den Bewilligungsstellen spitzabgerechnet werden müsse: Im Sinne der Schnelligkeit sei das Vorgehen aber „sehr zu begrüßen“.

Alle Betroffene vor Ort erinnerte die CDU-Ministerin daran, dass auch Beratungskosten über Landeshilfen abgerechnet werden könnten. Denn jeder solle die Hilfe in Anspruch nehmen können, um an Unterstützungsgelder zu kommen, die nötig seien.  


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Titelbild Staatsanzeiger