Stuttgart. Allgemeine Zustimmung gab es am Mittwoch im Landtag bei der ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. In seltener Einigkeit signalisierten alle Fraktionen ihre Zustimmung.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) betonte, dass es sich dabei lediglich um eine Anpassung an die Bundesgesetzgebung handle und die Änderung bewirke, dass kein Betroffener dadurch schlechter gestellt werde. „Die Rückmeldungen der Verbände waren allesamt positiv“, warb Lucha um Zustimmung für die Änderungen. Laut Gesetzentwurf verursachen die Änderungen keine zusätzlichen Kosten für das Land.
Thomas Poreski sicherte die Zustimmung für die Grünen-Fraktion zu und sagte, dass sich seine Fraktion weiterhin für die Rechte behinderter Menschen stark machen werde. Ulli Hockenberger (CDU) betonte ebenfalls die Sinnhaftigkeit der Anpassung, um „Doppelstrukturen zwischen Bund und Land zu vermeiden“. Christina Baum (AfD) sah in dem Entwurf „wenig Konfliktpotenzial“ und signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion. Jochen Haußmann (FDP) nannte diese „reine Formsache“ und auch Sabine Wölfle (SPD) sah darin ein „richtiges Gesetz“. Die Änderungen werden jetzt im Ausschuss für Soziales und Integration weiter beraten.