Möglichkeiten der Zweckverbände werden weiter entwickelt

09.12.2015 
Redaktion
 

Möglichkeiten der Zweckverbände werden weiter entwickelt

 

 

 

Stuttgart. Kommunen in Baden-Württemberg können künftig gemeinsame Dienststellen für eine engere und effektivere Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltungsdienstleistungen bilden. Das hat der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD beschlossenen.

Dies ist ein Bestandteil der Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Außerdem ermöglicht die Überarbeitung der Gesetze die vorhandenen und bewährten Formen der Zweckverbände fortzuentwickeln. In zweiter Lesung verzichteten die Landtagsfraktionen auf eine Aussprache und Debatte.

 

Nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit darf ein Zweckverband ergänzend zu seinen eigenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nun auch Aufgaben für seine Mitglieder wahrnehmen. Zudem wird die Vereinigung von Zweckverbänden sowie die Eingliederung eines Zweckverbands in einen anderen ermöglicht. Zudem wird die Personalleihe geregelt; gemeinsame Dienststellen können vereinbart werden.

Ziel der Gesetzesüberarbeitung sei es, den Kommunen durch die Einführung der selbstständigen Kommunalanstalt beziehungsweise der gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt für ihre Aufgabenwahrnehmung eine neue Organisationsform zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Vorlage der Landesregierung. Außerdem soll „zur Vermeidung jeglichen verfassungsrechtlichen Risikos“ die Reihenfolge der Parteien in den Bekanntmachungen und auf den Stimmzetteln der Landtagswahl mit den Regelungen für Parlamentswahlen auf Bundesebene harmonisiert werden.


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