Stuttgart. Die Landesregierung will die Struktur der Arbeitsgerichts-Bezirke Freiburg und Lörrach den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe Gerichtsstruktur anpassen. Hierzu brachte sie am Mittwoch einen Gesetzentwurf in den Landtag. In erster Lesung verzichtete das Parlament jedoch auf eine Aussprache und verwies die Initiative in den Ständigen Ausschuss.
Durch das Gesetz sollen die bisher in Lörrach ansässigen Kammern des Arbeitsgerichts zu Außenkammern des Arbeitsgerichts Freiburg werden. Die bisherigen Außenkammern des Arbeitsgerichts Freiburg in Villingen-Schwenningen werden zu einem eigenständigen Arbeitsgericht aufgewertet und erhalten als Außenkammern die bisherigen Außenkammern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell am Bodensee.
Damit bleibt es in Baden-Württemberg, neben dem Landearbeitsgericht Baden-Württemberg mit Kammern in Stuttgart, Mannheim und Freiburg, bei neun Arbeitsgerichten, und zwar in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm und Villingen-Schwenningen.
Die Kosten der Neugliederung beziffert die Landesregierung als neutral. Zwar wird in Villingen-Schwenningen die Umwandlung einer Richterstelle in die Stelle des Vize-Direktors notwendig; gleichzeitig wird die nicht mehr benötigte Stelle eines aufsichtsführenden Richters beim Arbeitsgericht Freiburg in eine Richterstelle umgewandelt.