STUTTGART. Das Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes hat der Landtag mit der Mehrheit der Stimmen von Grünen, CDU und SPD angenommen. Die FDP stimmte dem Gesetz im Großen und Ganzen ebenfalls zu, nicht jedoch der Möglichkeit der Teilentziehung von Straßenraum, der dann zum Beispiel für Radwege genutzt werden kann.
„Die Verkehrsträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden“, nannte Jochen Haußmann als Grund. Die AfD lehnte das Gesetz in Bausch und Bogen ab, weil sie darin einen Anschlag auf die freie Mobilität der Autofahrer sieht. Als „bittere Pille für den freien Individualverkehr“ bezeichnete Hans-Peter Stauch das Gesetz.
Für Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kommt mit dem Gesetz dagegen eine Reihe von wichtigen Veränderungen, gerade im Blick auf Infrastrukturmaßnahmen. Für Hermann macht es Sinn, „die Teileinziehung von öffentlichem Raum zu erleichtern“. Es gehe darum die „Raumansprüche fairer zu verteilen“ und nicht dem Auto einseitig den Vorrang zu geben. Dies beziehe sich keineswegs nur auf Radwege, betonte Hermann, sondern auch auf die Gestaltung von Innenstädten, wo Straßen in verkehrsberuhigte Zonen umgewandelt werden könnten.
Er hält es für sinnvoll, dass jetzt die Genehmigungsverfahren erleichtert werden. „Für Planung und Bauen brauchen wir zu lange“, kritisierte Hermann. Im Straßenbau würde man dann oft jahrzehntelang hinterherbauen, wenn das Projekt schon längst veraltet sei.
Als wichtigen Schritt bezeichnete Hermann die Einrichtung der neuen Mobilitätszentrale. Hier würden nicht nur Kompetenzen gebündelt, sondern auch Daten gesammelt und verteilt, um entsprechende Maßnahmen für eine moderne Mobilität zu initiieren. Der Minister hob auch hervor, dass diese Mobilität laut Gesetz umwelt- und klimafreundlich sein solle.
Alle Debatten vom 11. Und 12. November 2020
Hermann zeigte sich erfreut, dass diese Änderungen ins Gesetz geschrieben worden seien, wenngleich der Anlass zur Neufassung des Gesetzes nur die Einrichtung der Autobahngesellschaft war, die ab 2021 ihre Arbeit aufnehmen soll. Im Landtag herrschte Einigkeit darüber, dass dies aus Sicht von Baden-Württemberg ein unnötiger Schritt war. Hermann betonte, dass damit 1050 Streckenkilometer Autobahn an den Bund gehen. In der Verwaltung des Landes blieben demgegenüber 4200 Kilometer Bundes- und 10.000 Kilometer Landesstraßen. Daneben gebe es 12.000 Kilometer kommunale Straßen.
„Wir wollen einen Verkehr ohne Tote und Verletzte“, betonte Hermann Katzenstein. Der Grünen-Abgeordnete lobte, dass „wir einen weiteren Schritt machen zur Straße für alle“. Die alte, nur am Auto orientierte Aufteilung des Straßenraums wolle das Gesetz beenden. Dieser solle genauso für Busse, Radfahrer und Fußgänger zur Verfügung stehen. Entschieden sprach er sich für Radwegkoordinatorinnen und –koordinatoren aus, um die Infrastruktur zu verbessern.
Zwar ist CDU-Kollege Albrecht Schütte auch der Ansicht, dass „das einzige, was uns fehlt, Radwege sind“. Deshalb hält er es für vordringlich, Bauvorhaben zu beschleunigen. „Da müssen wir auch Naturschutzgebiete streifen dürfen“, betonte er. Es geht seiner Ansicht darum, schnell die Lücken zu schließen und nicht darum, dass Koordinatoren diese Lücke verwalten.
Auch die SPD stimmte dem Gesetz in vollem Umfang zu. Minister Hermann ließ sich von Martin Rivoir gern darüber belehren, dass das Programm zur Lückenschließung bei den Radwegen schon von der Vorgängerregierung initiiert worden sei. Rivoir lobte, dass mit dem Gesetz den Kommunen die Möglichkeit gegeben werde, andere Nutzungen mit einzubeziehen, gerade in Innenstädten, wo Räume knapp würden. Rivoir sieht das Gesetz als einen Beitrag dazu, die Verkehrswende in den Innenstädten umzusetzen.