Stuttgart. In allen 1101 Kommunen in Baden-Württemberg gibt es einsatzbereite Feuerwehren. 1097 hatten eigene Feuerwehren, die restlichen Gemeinden würden sich eines Zweckverbandes bedienen oder hätten die Aufgaben auf andere Gemeinden übertragen, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag im Landtag.
Eine ersatzlose Auflösung einer Feuerwehr sei nicht möglich. Strobl wies außerdem darauf hin, dass Feuerwehrleute für Einsätze von ihren Arbeitgebern freigestellt werden müssen. Eine Benachteiligung im Arbeitsverhältnis deswegen sei unzulässig. Dennoch könne es bei der Tagesalarmbereitschaft in Einzelfällen zu personellen Engpässen kommen.