Eignung soll bei Medizinstudium größere Rolle spielen

17.07.2019 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Chancengerechter und mehr auf die Eignung von Bewerbern eingehend sollen künftig Studienplätze in Medizin vergeben werden. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat am Mittwoch das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung in den Landtag eingebracht. Im Wesentlichen, so heißt es in der Zielsetzung, soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden. Ende 2017 hatte es entschieden, dass die Wartezeiten oft zu lang, Abiturnoten bundesweit zu unterschiedlich und die Auswahlkriterien zu eng gefasst seien. 

„Regelmäßig“, so Bauer, „erreichen mich Briefe junger Menschen, die Medizin studieren wollen.“ Zuletzt sei eine Wartezeit von sieben Jahre die Regel gewesen. Der Handlungsbedarf liegt klar auf der Hand, künftig sollen Vorerfahrungen oder kommunikative Eignungen stärker zum Zuge kommen. „Worüber ich mich besonders freue, das ist die Quote für Talente, die sich schulnotenunabhängig bewerben können“, so Bauer, die auch versprach, alle landesrechtlichen Spielräume auszunutzen.

Grüne loben Chancengerechtigkeit

Auch Marion Gentges (CDU) hob hervor, dass die Auswahlkriterien gerechter gestaltet werden. Auf diese Weise bekämen Menschen schulnotenunabhängig die Chance, Medizin zu studieren. Und für die Grünen lobte Jürgen Filius, dass gerade auf Vorschlag Baden-Württembergs mehr Chancengerechtigkeit habe etabliert werden können.

SPD und FDP gegen Landarztquote

Rainer Hinderer (SPD) schlug dagegen den Bogen zu „einem Kapitel aus der Reihe Pleiten, Pech und Pannen unserer Wissenschaftsministerin“. Es gehe um die Umsetzung der 150 neuen Medizinstudienplätze. Es sei ein Unding angesichts des Ärztemangels, „dass die 150 neuen Medizinstudienplätze noch nicht beschlossen sind, obwohl die erforderlichen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2019 eingestellt sind“. Inzwischen gebe es zwar eine Kabinettsvorlage für das Hochschulzulassungsgesetz, aus den Reihen der CDU werde es aber blockiert, weil ihr "entgegen jeglicher fachlicher Meinung zum bestehenden Ärztemangel nichts anderes einfällt als die Landarztquote“. Der Aufwuchs der dringend notwendigen Studienplätze habe einen besseren Start verdient.

Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, hob hervor, dass im Fokus der Auswahl grundsätzlich die Eignung stehen müsse. Auch dies habe das Bundesverfassungsgericht klargemacht. In Baden-Württemberg seien bereits bisher neben der Abiturnote ein Test für medizinische Studiengänge in die Entscheidung sowie einschlägige praktische Erfahrungen einbezogen worden. „Daher war das Land auch nicht Hauptadressat des Urteils“, so Brauer. Auch er lehnt die Festschreibung einer Landarztquote an, „mit der sich junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten“. Sie werfe mehr Fragen als Antworten auf, insbesondere, weil von jungen Schulabgängern nicht zu erwarten sei, „dass sie bereits wissen, was sie oder er acht bis zehn Jahre später tun möchten“.


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