Stuttgart. Ohne Aussprache hat sich der Landtag mit dem „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufsgesetzes“. Der Vorstoß der Landesregierung ist notwendig geworden, weil der Bund die gesamte Ausbildung in der Pflege reformiert hat. „Und das Ziel einer generalistischen Ausbildung zu erreichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, "werden die bisherigen drei Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und der Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege umgestaltet und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt.“ Zugleich seien dem Landesgesetzgeber Ausgestaltungsspielräume eröffnet.
Das zuständige Sozialministerium will sich, „um hinreichend flexibel auf Regelungsnotwendigkeiten der Praxis eingehen zu können“, eine Reihe von Verordnungsermächtigungen einräumen lassen. Da die beruflichen Ausbildung in der Pflege „mit einem völlig neuen Konzept auf die veränderten Anforderungen eingeht und eine zukunftsrechte Weiterentwicklung beabsichtigt ist", müssten in den kommenden Jahren zahlreiche Regelungen angepasst und verändert werden. Wenn das Kultusministerium betroffen ist, wird es einbezogen.