Regierung lehnt SPD-Vorstoß für ein Tariftreue-Gesetz ab

03.02.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Bei der aktuellen Debatte im Landtag begründete Rudolf Hausmann (SPD) den Vorstoß mit ökonomischen Faktoren: „Wir schädigen die Unternehmen, die mit ordentlichen Löhnen am Markt arbeiten. Sie sind gegenüber Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen arbeiten, im Nachteil.“ Der Gesetzentwurf der SPD zielt laut Hausmann darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, soziale Standards zu sichern und die Belastungen des Sozialstaats zu mindern. Er soll sicherstellen, dass Unternehmen zum Zuge kommen, die diese Bedingungen umsetzen. Die SPD sprach sich zudem für die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns von 8,50 Euro aus. „Dessen Höhe soll jährlich vom Sozialministerium angepasst werden“, sagte Hausmann. Die Unternehmen, die sich bewerben, müssen verbindlich erklären, dass sie sich an Tarifverträge und Mindestlöhne halten. Für den Fall, dass sie die Tarifvorgaben nicht einhalten, müssten sie mit Sanktionen rechnen. Nach den Vorstellungen der SPD sollen Unternehmen bis maximal zehn Prozent des Auftragsvolumens als Strafe zahlen müssen.

Die CDU lehnt den Gesetzesvorstoß ab. „Wir wollen keinen alles beherrschenden Staat“, sagte Reinhardt Löffler (CDU). Das Vorhaben scheitere zudem an den Vorgaben des EU-Rechts. Ferner sei es unnötig, die Vergabestellen auch noch dafür einzuspannen. „Wir müssen kein Tariftreuegesetz mit heißer Nadel vor der Wahl stricken, das mehr Bürokratie, höhere Kosten und Rechtsunsicherheit bringt“, sagte Löffler.

Auch die Grünen befürworten den Gesetzesvorschlag der SPD. „Er ist richtig, weil Unternehmen benachteiligt werden, die ihren Arbeitnehmern Tariflöhne zahlen“, sagte Edith Sitzmann (Grüne). Zum Vorwurf, das Gesetz sei nicht mit EU-Recht vereinbar, sagte Sitzmann: „Es gibt einen Leitfaden der EU zur sozialorientierten Beschaffung. Außerdem gebe es bereits Tariftreueregelungen in einigen Bundsländern. Neben Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben Thüringen und bald auch Nordrhein-Westfalen entsprechende Regelungen.“ Ein Tariftreuegesetz sei auch vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere osteuropäische Staaten nötig, die ab Mai kommen wird“, sagte Sitzmann.

„Es ist kein Gesetz nötig, da das Vergaberecht bereits zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer bei öffentlichen Vergaben zulässt“, sagte Beate Fauser von der FDP. In der Handreichung zum Vergaberecht ist bereits aufgeführt, dass soziale Belange sowie auch die Einhaltung von allgemein verbindlichen Mindestlöhnen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gefordert werden können.

„Der Gesetzentwurf ist in der Sache nichts Neues“, kritisierte Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Schon der Entwurf aus dem Jahr 2007 sei von den kommunalen Spitzenverbänden sowie Wirtschaftsverbänden abgelehnt worden“, so Pfister. Auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofs habe der Idee der SPD die rote Karte gezeigt.

Nun gehe es auch um die Einhaltung von Mindestlöhnen, so Pfister. Diese seien jedoch bereits nach den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bundeseinheitlich vorgeschrieben. „Warum sollte dies also zusätzlich noch als Landesgesetz verabschiedet werden, was bereits als geltende Recht in Kraft ist“, fragte der Minister. Pfister warnte die SPD, das Vergaberecht weiter zu verkomplizieren. Zudem verlange die SPD eine umfangreiche Kontrolle der Tariftreue-Vorgaben durch die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand. „Wir sollten aber keine Vergabepolizei einführen“, sagte Pfister.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger