Stuttgart. Mehr Mitwirkungsrechte für Verbände, mehr Beteiligungsrechte für Bürger: Nach Ansicht von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) setzt der Entwurf für das neue Umweltverwaltungsgesetz „bundesweit ein Zeichen“.
Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ - so der volle Titel - biete „neue Chancen für einen engagierten Umweltschutz“, sagte Untersteller am Donnerstag im Landtag. Ein bürgerfreundliches Informationsmanagement werde geschaffen, ein offensiver Informationsaustausch angestrebt. Bürgeranfragen erforderten überdies in der Regel wenig Aufwand, so dass dafür keine Kosten bei der Verwaltung anfielen. Ein weiterer Vorzug des Gesetzes: Es fasse umweltrechtliche Regelungen zusammen, die bisher über viele Gesetze verstreut seien.
Ulrich Lusche (CDU) unterstrich die Wichtigkeit des Gesetzesvorhabens. Beim Verfahrensrecht handelt es sich um „eine der Kernmaterien des Umweltrechts“. Allerdings stuft er den vorliegenden Entwurf als „Prestigeobjekt“ des Ministers und der Regierung ein. Auch würden Doppelstrukturen geschaffen. So seien künftig gleich zwei Ministerien zuständig für die Anerkennung von Umweltverbänden: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Umweltministerium. „Wenn sie wirklich vereinfachen wollen, dann machen sie doch die Sache konsistent“, forderte Lusche.
Dieser Kritik entgegnete Thomas Marwein (Grüne), eine Doppelung von Vorschriften lasse sich in manchen Gesetzen nicht vermeiden. Ein Vorteil für Bürgerinitiativen läge aber darin, dass diese künftig bloß noch in ein Gesetz schauen müssten. Mit dem neuen Gesetz könnten bei Großprojekten - und er denke dabei gar nicht an hochumstrittene wie Stuttgart 21, sondern etwa an Hochwasserschutzprojekte - künftig „große Fehler“ in der Anfangsphase vermieden werden.
Gabi Rolland (SPD) meinte, das alte Gesetz sei durchaus nicht schlecht gewesen. Doch das neue sei eben noch besser. Das erläuterte sie an einem Beispiel. Bei Großvorhaben wie Hochwasserschutz-Anlagen, aber auch bei Geothermie-Projekten, würden gemäß dem Gesetz künftig frühzeitig Nachbargemeinden einbezogen. So werde verhindert, dass bei diesen Unsicherheit entstehe und Ängste geschürt werden könnten. Denn solches „ist eine Last, die sie nie wieder aus der Welt bekommen.“ Rolland zufolge ist das geplante Gesetz „einfach, praktisch, gut“.
Andreas Glück (FDP) begrüßte, dass die Bürgerbeteiligung gestärkt und das Umweltverwaltungsrecht vereinfacht werden solle. Er kritisierte aber, dass Informationspflichten auf Privatunternehmen ausgeweitet und diese ebenso behandelt würden wie Behörden. Zudem bezweifle er, dass die Kosten für die frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung tatsächlich durch Einsparungen bei der Projektumsetzung aufgefangen würden, wie die Regierung annehme. Die FDP bestehe weiterhin auf einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz, wie es Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen und seither mehrmals als kurzbevorstehend in Aussicht gestellt habe. Das vorliegende Umweltverwaltungsgesetz sei, trotz positiver Elemente, lediglich eine „abgespeckte Öko-Variante“.
Der Gesetzentwurf wurde in den Umweltausschuss überwiesen.