Landtag passt Landesbauordnung an Europa-Recht an

08.11.2017 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Landtag die Landesbauordnung (LBO) geändert und an das europäische Bauproduktenrecht angepasst. Grüne, CDU, SPD und FDP stimmten für die Initiative der Landesregierung, die AfD-Abgeordneten enthielten sich der Stimme. Künftig darf ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in der LBO festgelegten bauwerkseitigen Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Damit wird urteilskonform festgelegt, dass produktunmittelbare Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte unzulässig sind.

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 festgestellt, dass Deutschland gegen die europäische Bauproduktenrichtlinie verstoßen haben. Daraufhin hatte im Mai 2016 die Bauministerkonferenz eine Anpassung der Musterbauordnung beschlossen. Um Rechtswirkung zu erreichen, war die Umsetzung der Inhalte in Landesrecht notwendig. Der Umweltausschuss des Landtags hatte am 26. Oktober 2017 dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.

Nach Ansicht der Landesregierung wird durch die Gesetzesänderung eine klare Abgrenzung geschaffen zwischen den produktunmittelbaren Anforderungen und den Anforderungen an die Verwendbarkeit der Bauprodukte, die als Bauarten bezeichnet werden. Letztere fallen nach wie vor ausschließlich in die Kompetenz von Bund und Land. Kosten für die öffentlichen Haushalte und Private fallen durch die Gesetzesänderung nicht an.


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