Landtag verabschiedet Änderung des Landespflegegesetzes ohne Aussprache

12.12.2018 
Von: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Ohne Aussprache hat der Landtag das „Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes“ in zweiter Lesung verabschiedet. Damit wird, wie es in der Zielsetzung heißt, „das Landespflegegesetz von 1995 novelliert und an die heutigen Anforderungen angepasst“ und „quartiersnahe, leistungsfähige, ausreichende und wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsstrukturen geschaffen“.

Das neue Gesetz soll nach den Vorstellungen der Landesregierung „sicherstellen, dass Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglichst lange im gewohnten Umfeld ihres Quartiers verbleiben können“. Außerdem werden in ausgesuchten Kommunen modellhaft neue Beratungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingeführt.

In der ersten Lesung Ende November hatte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) darauf hingewiesen, dass derzeit 330 000 Menschen im Land pflegerische Leistungen erhalten, davon 92000 im stationären Umfeld. Dem stünden 108 000 stationäre Betten und Plätze gegenüber. „Das heißt: Wir haben, selbst wenn wir die sogenannte 96,5-Belegungsregel, die wir mit den Vertragspartnern ausgemacht haben, in den Blick nehmen, noch Kapazitäten“, so Lucha. Weil dies aber regional und lokal nicht immer gleich ausfalle, „haben wir die Kommunen, die kommunalen Körperschaften mit ihren Partnern in der Wohlfahrtspflege und den Pflegediensten in den Mittelpunkt dieses Gesetzes gestellt, um sie zu sie befähigen, die Angebote bedarfsgerecht umzusetzen“.

Einer der Kernpunkte sei „die Einführung der kommunalen Pflegekonferenzen, wo tatsächlich alle handelnden Akteure vor Ort die Erbringung der Leistung nach dem Bedarf und den Bedürfnissen der betroffenen Menschen umsetzen können", sagte Lucha. Vor allem aber wollten die meisten Menschen „so lange wie möglich in der vertrauten Häuslichkeit verbleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen“. Oberste Leitlinie der Pflegepolitik müsse es sein, diesem Wunsch so gut wie möglich gerecht zu werden.


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Titelbild Staatsanzeiger