Novellierung des Jagdgesetzes mehrheitlich beschlossen

26.10.2016 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD in der zweiten Lesung für die Novellierung des Jagdgesetzes, die AfD- und die FDP-Fraktion votierten dagegen. Der Minister für den ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), sagte in der Debatte, mit diesem Gesetz würden zwei der im  Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz vereinbarten Punkte abgearbeitet. Weitere  Novellierungen würden im Laufe der Legislaturperiode folgen. Bereits 2017 will Hauk entsprechende Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen.

Mit der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes werden die Bejagungsmöglichkeiten von Schwarzwild im März bei günstigen Schneelagen im Wald und in der offenen Landschaft während der allgemeinen Schonzeit erweitert. Dies sei nicht nur wegen der zunehmenden Population der Wildschweine notwendig, sondern auch um den Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg zu verhindern. Nach Angaben von Hauk ist diese Pest bereits in Polen und im Baltikum ausgebrochen. Würde die für Menschen unbedenkliche, für Wild- und Hausschweine in der Regel tödlich endende Seuche nach Deutschland eingeschleppt, hätte dies verheerende Folgen. „Dann würde das Exportverbot für unser Schweinefleisch zu Millionen-Einbußen führen“, sagte der Minister. Durch das Gesetz soll auch die Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild angepasst und von 2500 auf 1500 Hektar jagdbarer Fläche reduziert werden.

Durch die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes wird der Kostenbeitrag, den die Landratsämter für die Betreuung von Kommunalwald erheben, umsatzsteuerpflichtig. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung könne dieser steuerlich nicht mehr als umsatzsteuerfreie hoheitliche Beistandsleistung bewertet werden. Deshalb sei es nach einer zweijährigen Übergangszeit nun notwendig, die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf den Forstverwaltungskostenbeitrag zu erheben. Damit die Umsatzsteuer nicht am Land hängen bleibt, müssen künftig Kommunen die Umsatzsteuer zahlen.

Zustimmung von Grünen und CDU

Nach Ansicht von Reinhold Pix (Grüne) trägt die Novellierung dazu bei, die Wildtierarten in Baden-Württemberg zu schützen und die biologische Vielfalt zu sichern. „Wild, Jagd und Natur sollen hier eine gute Zukunft haben“, sagte Pix, der sich angesichts gewaltiger Rückgänge beim Auerhuhn „große Sorgen“ um diese vom Aussterben bedrohte Tierart macht, den größten Hühnervogel Europas.

Die Wildschaden-Situation verlange dringendes Handeln beim Schwarzwild. Angesichts der zu hohen Population sei Eile geboten, sagte Manuel Hager (CDU). Der passionierte Jäger ist erfreut darüber, dass nun schon im März 2017 bei entsprechender Schneelage zur Jagd auf Schwarzwild geblasen werden kann. Auch die Anpassung der Fütterung des Rehwilds sei notwendig und werde vom Landesjagdverband begrüßt.

Kritik von der Opposition

„Keine Verbesserung“ bei der Jagdausübung sieht hingegen Udo Stein (AfD). Ihm fehlen zum Beispiel die „faire Lastenverteilung bei Wildschäden“ und Bestimmungen zum Einsatz bleifreier Munition. Der CDU warf Stein vor, vom Seniorpartner Grüne über den Tisch gezogen worden zu sein.  So habe die CDU noch im Wahlprogramm sich vollmundig für die Aufhebung der Jagdruhezeiten ausgesprochen.

Auch Reinhold Gall (SPD) bewertete das Gesetz kritisch. Die CDU habe das Jagdgesetz „auf den Kopf stellen“ wollen, davon sei sie aber noch weit entfernt. Hingegen sorge die Erhebung der Umsatzsteuer für Rechtssicherheit. In der ersten Lesung hatte der frühere Innenminister von „nur marginalen Änderungen“ gesprochen und erklärt, auch die SPD habe zu Regierungszeiten mit den Grünen „die grüne Kröte schlucken müssen“.

Das „Nein“ der Liberalen begründete Friedrich Bullinger mit „unzureichender Kosmetik und letztlich Augenwischerei auf Kosten einer wirksamen Regulierung der Wildbestände im Land“ durch die beiden Detailänderungen. Weder verringe die Senkung der Mindestfläche für Fütterungskonzepte für Rehwild den Bürokratieaufwand, noch sei die Regelung rechtssicher und praktikabel, wonach Schwarzwald bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden dürfe. Der FDP-Abgeordnete zählte ebenfalls sämtliche nicht erfüllten Versprechungen aus dem CDU-Landtagswahlprogramm zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auf. „Die CDU hat mit Blick auf das Jagdrecht nicht nur schlecht verhandelt, sie hat sich in den Koalitionsverhandlungen als Juniorpartner der Grünen vollständig unterbuttern lassen.“ Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sei ideologisch, praxisfern, eigentumsfeindlich und entmündigend. „So kann man mit Jägerschaft und Grundeigentümern nicht umgehen“, kritisierte Bullinger.

In der Anhörung hatten die kommunalen Landesverbände sowie Verbände aus der Landwirtschaft im Bereich der Schwarzwildbejagung über den vorgelegten Gesetzentwurf hinaus eine deutliche Erweiterung der Bejagungsmöglichkeiten von Schwarzwald während der allgemeinen Schonzeit im März und April gefordert.


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