Stuttgart. Die Notariatsreform in Baden-Württemberg ist beschlossen. Ohne Aussprache verabschiedete der Landtag am Mittwoch in Stuttgart einstimmig den von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften.
Erst vor einer Woche hatte die erste Lesung stattgefunden, am 29. Januar empfahl der Ständige Ausschuss einstimmig die Zustimmung. Mit dem Gesetz soll die am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Notariatsreform vorbereitet werden. Betroffen von der Reform sind 3000 der insgesamt 18 000 Mitarbeiter.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Fortsetzung der Sonderlaufbahn des Bezirksnotars über den 31. Dezember 2017 hinaus. Außerdem wird das Notarversorgungsgesetz neu geregelt. Zum 1. Januar 2018 werden die staatlichen Notariate im Rahmen der Reform aufgelöst; danach werden die notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg von freien (nicht beamteten) Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung wahrgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt im Notariat beschäftigten Beamten und Richter werden in anderen Bereichen der ordentlichen Justiz eingesetzt.
Für Assessoren, die im badischen Notariat beginnen, bedeutet dies von 2018 an eine Verwendung als Richter oder Staatsanwalt. Zusätzlich bietet die Bundesnotarordnung den ehemaligen Notarinnen und Notaren die Möglichkeit, sich ab 1. Januar 2018 aus dem Landesdienst heraus bevorzugt auf freiwerdende Notarstellen zu bewerben.