Landtag verabschiedet 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

11.04.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Anpassung des Medien-Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzverordnung beschlossen. In zweiter Lesung stimmt die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD dem Entwurf der Landesregierung und der Empfehlung des Ständigen Ausschusses zu. AfD und FDP votierten dagegen. Damit wird nicht nur der rundfunkrechtliche Staatsvertrag an EU-Verordnung angepasst, sondern auch eine Betrauungsnorm eingeführt, um Kooperationen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Auftragsbereich eine erhöhte Rechtssicherheit zu verschaffen.

Staatsminister Klaus-Peter Murawski (Grüne) sieht daran die Chance, dass es dadurch ARD und ZDF ermöglicht wird, Synergien und zusätzliches wirtschaftliches Potenzial zu schaffen, ohne in wettbewerbsrelevante Dinge einzugreifen. „Wir wollen keinen unlauteren Wettbewerb“, sagte er. Bedenken, das Gesetz könnte zu Lasten der privaten Anbieter gehen, hatte Murawski nicht. Im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die privaten Anbieter eine Ergänzung der öffentlich-rechtlichen seien.

Die Betrauungsnorm soll auch dem Ziel der Beitragsstabilisierung dienen, was nach Ansicht der Landesregierung Privatpersonen und Unternehmen zugutekomme. Rechtlich soll durch die Änderung keine wesentliche Erweiterung der Marktstellung durchgesetzt werden. Auch der Streit um Kabeleinspeise-Entgelte soll nicht geregelt werden.

Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit

Mit der Änderung des Landesmediengesetzes kommt der Landtag der Verpflichtung in Artikel 85 der EU-Verordnung nach, im nationalen Recht medienspezifische Bestimmungen zu treffen, um einen Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht einerseits und der Rundfunk- und Pressefreiheit andererseits zu gewährleisten. Dabei wurde die geltende Rechtslage soweit wie möglich erhalten.

Neu geregelt wurden u.a. der Datenschutz im Bereich des privaten Rundfunks sowie die Datenschutzkontrolle: Soweit private Veranstalter personenbezogene Daten zu journalistischen Zwecken verarbeiten, ist es den hiermit befassten Personen untersagt, diese Daten zu anderen Zwecken zu verarbeiten. Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Zuständige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Bereich des privaten Rundfunks ist, soweit die Datenverarbeitung nicht zu eigenen journalistischen Zwecken erfolgt, der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Verstöße teilt die Aufsichtsbehörde der Landesanstalt mit.

Lob von Regierungsfraktionen

Alexander Maier (Grüne) und Raimund Haser (CDU) bewerteten das Gesetz positiv. Der Spagat zwischen Pressefreiheit, die man nicht beschneiden wolle, und Datenschutz sei gut gelöst. Der Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern solle fair bleiben, erklärte Maier; wenngleich das Gesetz möglicherweise Vorteile für ARD und ZDF bringen könnte. Der Grüne bezeichnete die Öffentlich-Rechtlichen als „zentrales Standbein unserer Demokratie“. Außerdem sei die Rundfunkkompetenz bei den Ländern „gut aufgehoben“.

Wie Maier betonte auch Haser, dass Änderungen, wie von der FDP im Ausschuss beantragt, nicht erforderlich seien. Die Sorgen der Privaten seien bekannt, sagte der CDU-Abgeordnete. Seine Fraktion sei davon überzeugt, dass gerade auch durch die Betrauungsnorm die Automatisierung der Beitragserhöhungen für die Öffentlich-Rechtlichen zu stoppen ist.

Kritik von der Opposition

Für die AfD kritisierte Heiner Merz wie in der ersten Lesung die „Zwangsbeiträge“ für die Rundfunkanstalten. Er forderte dazu auf, sich diesen zu widersetzen, wie er es tue. Inhaltlich sprach Merz von einem „Aufblähen“ des Datenschutzes. Dagegen bezeichnete Sascha Binder (SPD) den Datenschutz als „Kern der Gesetzesvorlage“. Grünen und CDU warf er vor, „nicht viel Herz“ dabei zu haben. Die Landesregierung schleife den Datenschutz, niemand fühle sich dafür richtig zuständig. Gerade die Grünen seien beim Datenschutz „gelassen und tun nichts“. Als Beweis sieht er den eingebrachten Gesetzentwurf, den einzigen, seit es die EU-Verordnung gebe.

Die FDP hatte im Ausschuss vier Änderungsanträge gestellt, die jedoch keine Mehrheit fanden. Nico Weinmann bedauerte dies, denn Datenschutz und Datensicherheit seien „hohe Güter“. Daher hätte er sich eine noch tragfähigere Balance zwischen Datenschutz und Pressefreiheit gewünscht. Kooperationen der Öffentlichen-Rechtlichen sieht der Liberale kritisch, da ARD und ZDF mit Pflichtbeiträgen finanziert würden.


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Titelbild Staatsanzeiger