STUTTGART. Bis zum 31.Dezember hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit gegeben, die Vergabe in den Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu zu regeln. Ohne Aussprache hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des entsprechenden Staatsvertrags am Mittwoch in zweiter Lesung verabschiedet.
Damit seien die Spielräume des Landesgesetzgebers zur Ausgestaltung der hochschuleigenen Quoten, insbesondere der auf Vorschlag Baden-Württembergs etablierten Auswahl anhand schulnotenunabhängiger Kriterien, genutzt worden, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Als Ziel ist festgeschrieben, „die Chancen auf einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch unterschiedliche Auswahlkriterien gerecht zu eröffnen“. Die FDP-Fraktion war bereits in den Ausschussberatungen gescheitert mit dem Plan, „zur Steigerung des Anteils an beruflich Qualifizierten an den Studienanfängern eine Vorabquote von bis zu fünf Prozent“ festzuschreiben, „um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen“.
Die jetzt beschlossenen Regelungen sehen vor, dass die „erforderlichen schulnotenunabhängigen Auswahlkriterien“ verfassungsrechtlich weiterzuentwickeln. Vor Land ausgeglichen werden die einmalig zu erwartenden Kosten von knapp 200.000 Euro.