Landtag stimmt für ein Lobbyregister

05.02.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Kern des Gesetzes ist die Einrichtung eines Transparenzregisters beim Landtag. Darin sollen künftig Organisationen und Verbände eingetragen werden, die regelmäßig gegenüber dem Landtag, den Fraktionen, den Mitgliedern, der Landesregierung oder einem ihrer Mitglieder Interessen vertreten. Die Liste soll auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden. Interessenvertreter müssen künftig ihre Identität offenlegen und über sich und ihren Auftrag „zutreffende Angaben“ machen, heißt es in dem Entwurf.

Grüne und CDU hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung eines solchen Registers zu prüfen. Andere Bundesländer haben eine solche Registrierung von Interessensverbänden in der Geschäftsordnung ihrer Parlamente geregelt.

Auch die Landesregierung muss Kontakte offenlegen

„Eine ganz entscheidende Neuerung in diesem Gesetz ist, dass das Transparenzregister nicht nur für den Landtag gelten wird, sondern auch für den Bereich der Landesregierung“, sagte Hans-Ulrich Sckerl. Der Grünen-Politiker sprach von einer „exekutive Fußspur“. Nicole Razavi (CDU) hob hervor, dass Rechtsexperten im Vorfeld bestätigt hatten, dass der Gesetzentwurf verfassungsmäßig ist.

Kritik kam einzig von der AfD, die den bürokratischen Aufwand, den das Gesetz verursachen soll, bemängelte. Anstelle einer praktikablen und zugleich schlanken Lösung, sei der Gesetzentwurf mit einem erheblichen Regelungsaufwand verbunden, wandte Carola Wolle ein.

Nächste Landesregierung muss Gesetz umsetzen

Im Bundestag geriet ein solches Vorhaben im vergangenen Jahr ins Stocken, weil SPD und CDU sich nicht einigen konnten. Strittig war unter anderem, ob das Register sich auch auf die Bundesregierung beziehen soll. Die nächste Landesregierung wird nun regeln müssen, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei Gesetzentwürfen kenntlich gemacht wird. 


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Titelbild Staatsanzeiger