Schuldenbremse in der Verfassung

20.05.2020 
Redaktion
 

Foto: Landtagspressestelle

Stuttgart. Mit 123 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme hat der Landtag von Baden-Württemberg die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) lobte die Zusammenarbeit aller Fraktionen und vor allem, dass auch Regelungen, die keiner Zweidrittelmehrheit bedurften, nahezu einstimmig verabschiedet wurden.

Die Redner von CDU und SPD, Tobias Wald und Rainer Stickelberger, würdigten die Entscheidung von historischer Dimension. Thekla Walker (Grüne) sprach von „einem langen Anlauf" und "der einen oder anderen Kraftanstrengung". Am Ende könne sich das Ergebnis aber sehen lassen, und es verdiene die breite Mehrheit im Plenum. Allein Rainer Podeswa (AfD) nutzte die Gelegenheit, zu scharfer Kritik, weil Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Baden-Württembergs Bevölkerung  „die Finanzkatastrophe“ verheimliche.

Neu gefasst wurde Artikel 84, wonach „Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind“. Einnahmen entstünden auch, „wenn Kredite von Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Landes, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union dem Staatssektor zuzurechnen sind, aufgenommen werden und wenn der daraus folgende Schuldendienst aus dem Landeshaushalt erbracht wird oder künftig zu erbringen ist“.

Tilgungen „nicht auf unsere Kinder oder Enkel verschoben“

Zugleich sind die von der Normallage abweichenden Entwicklungen definiert als „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes Baden-Württemberg entziehen und dessen Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Diese Änderungen, so Walker, hätten durch die Corona-Krise eine dramatische Brisanz bekommen. „Deutlich über drei Milliarden Euro Steuermindereinahmen haben wir für den Landeshaushalt allein im Jahr 2020 zu erwarten, und 2021 werden es weitere Milliarden sein, die fehlen.“

Die Pandemie zeige, wie schnell sich finanzpolitische Rahmenbedingungen um 180 Grad drehen könnten. Deshalb sei es so wichtig, „dass wir in den letzten Jahren, in denen das Land finanziell sehr gut dastand, konsequent Risikovorsorge betrieben und Schulden abgebaut haben“. Auch Wald betonte die Herausforderungen durch die Krise und bezeichnete die von der AfD verlangte Haushaltssperre als „Rückfall in die Weimarer Republik“. Mit der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung würden Tilgungen „nicht auf unsere Kinder oder Enkel verschoben“.

"Für uns zeichnet diesen Gesetzentwurf aus, dass ihn vier Fraktionen tragen, während Verfassungsänderungen sonst eher auf Veranlassung der Regierung erfolgen, wenn diese aus aktuellem Anlass ein Gesetz erlassen will und dazu eine Verfassungsänderung braucht", erklärte Stickelberger. Hier komme die Initiative aus dem Parlament selbst. "Und dieser breite Rückhalt ist gut", so der frühere Justizminister, "wenn wir an das Unterfangen einer Verfassungsänderung gehen."

FDP prophezeit einen "durch den Lockdown ausgelösten Wirtschaftseinbruch"

Für die FDP prophezeite ihr finanzpolitischer Sprecher Stephen Brauer einen „durch den Lockdown ausgelösten Wirtschaftseinbruch". Ein erwarteter Steuerausfall von im Moment 6,8 Milliarden im Doppelhaushalt werde  sich nicht nur mit kurzfristigen Maßnahmen und einer Schuldenaufnahme innerhalb der Regelungen der Schuldenbremse abfangen lassen. „Wir benötigen eine Aufgabenkritik. um zu sehen, was wir uns noch leisten können und wollen“, so Brauer, denn jetzt werde „früher als erwartet sichtbar, dass der Wünsch-Dir-was-Haushalt des aktuellen Landeskabinetts, der in deutlichen Mehrausgaben ohne jegliche Schuldentilgung mündete, bereits mehr auf die Landtagswahl als auf die Zukunft des Landes ausgerichtet war“.

 

 

Sitzmann will keinen Altschuldenfonds für Kommunen

Sitzmann ging auch auf den aktuell diskutierten und von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagenen Altschuldenfonds für Kommunen ein, von dem „in Baden-Württemberg kaum Städte und Gemeinden profitieren würden“. Der Vorschlag sei kein gangbarer Weg, und sie sehe auch nicht, wo Scholz die notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten herbekommen werden, jedenfalls „nicht von Baden-Württemberg“. Zugleich erwartet sie aber, dass sich am Ausgleich der kommunalen Steuereinbrüche „relevant beteiligt“. Da werde es intensive Gespräche geben.


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