STUTTGART. Ohne Aussprache wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzes ist eben jenen Staatsvertrag durch die erforderliche Zustimmung des Landtags in Landesrecht zu übertragen.
Damit, heißt es in der Vorlage, „soll die Grundlage für eine zeitgemäße Medienregulierung geschaffen werden“. Ziel sei „tiefgreifenden Veränderungen im Medienbereich, insbesondere den durch die Digitalisierung veränderten Marktgegebenheiten und einem veränderten Nutzungsverhalten zu begegnen“.
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Zu den Veränderungen zählten unter anderem die für die Medien- und Meinungsvielfalt zunehmende Bedeutung von Plattformen, Benutzeroberflächen und Intermediären sowie die Steuerung der Inhalte über Algorithmen. Der Staatsvertrag beinhalte deshalb „eine weitreichende Novellierung des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags, insbesondere in den Bereichen Rundfunkbegriff und Zulassung, Medienplattformen und Medienintermediäre“.