Landtag verabschiedet einstimmig Jugendbildungsgesetz

25.03.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat einstimmig das Gesetz zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie des Kinderschutzgesetzes für Baden-Württemberg verabschiedet. In zweiter Lesung votierten am Mittwoch alle vier Fraktionen für die Änderungen, die im Kern der Umsetzung des im März 2013 von der Landesregierung beschlossenen „Zukunftsplanes Jugend“ dienen. Zentrale Ziele sind die Neugestaltung des Bildungsreferenten-Programms sowie die Bündelung von zwei rechtlich nicht selbstständigen Beratungsgremien der grün-roten Regierung im neuen Gremium Landesjugendkuratorium.

Nach Ansicht von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) schafft Baden-Württemberg damit „eine transparente, verlässliche und gerechte Finanzierung“ der Bildungsreferenten: Anstelle der Anteilsfinanzierung der anerkannten Personalstellen in Höhe von 70 Prozent für hauptamtliche Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe werden die 51 Stellen künftig in einheitlicher Höhe mit einem Festbetrag unterstützt. Diese Finanzierung sei bis 2016 gedeckt und werde danach „regelmäßig überprüft“, erklärte die Ministerin. Durch das Landeskuratorium würden Doppelstrukturen abgebaut; dies führt nach Altpeter zu Synergie-Effekten, die für die „stärkere Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit und der Jugendbildung genutzt“ werden  könne.  

Landesjugendkuratorium als positiv bewertet

In der zweiten Lesung urteilte Felix Schreiner (CDU) zwar, das Gesetz sei „kein empathisches Feuerwerk“ und werde bei der Jugend „nicht als großes Signal ankommen“. Gleichwohl begrüßte der den Gesetzentwurf und signalisierte Zustimmung der CDU-Fraktion. Schreiner kritisierte, dass Jugendpolitik „viel zu wenig“ im Parlament diskutiert werde. Er verwies auch auf den früheren Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), der bereits 2006 ein Bündnis der Jugend geschaffen habe, das von Grün-Rot nun fortgesetzt werde. Positiv bewertete Schreiner das Landesjugendkuratorium in Eigenverantwortung.

Lob für das Gesetz kam auch von Thomas Poreski (Grüne). Die Regierung stelle jährlich drei Millionen Euro zusätzlich für Jugendbildung zur Verfügung. Die Dynamisierung der Förderung sei auch für den Doppelhaushalt 2017/18 geplant. Auch Anneke Graner (SPD) bewertete das Gesetz positiv. Es gebe den Jugendverbänden Planungssicherheit, nicht zuletzt deshalb, weil Grün-Rot die Mittel seit 2013 um 10 Millionen Euro erhöht habe. Auch deshalb sei die Zahl der Bildungsreferenten um 17 auf 51 gestiegen. Sie forderte auch weiterhin, Politik nicht „nur für, sondern mit der Jugend“ zu machen. Der Sozialausschuss des Landtags habe viel mit den beteiligten Verbänden gesprochen.

Zustimmung von den Liberalen

Einverstanden mit dem neuen Gesetz waren auch die Liberalen. Für Jochen Haußmann (FDP) ist die geänderte Förderung der Referenten ebenso sinnvoll wie die Zusammenlegung des Landeskuratoriums für außerschulische Jugendbildung und des Beirats für soziale Jugendhilfe zum Landesjugendkuratorium. Mit den Regelungen zum Kinderschutz erfolge die Anpassung an das Bundeskinderschutzgesetz.


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