Stuttgart. Die Bürger Baden-Württembergs sollen mehr und leichter mitsprechen können in der Politik. Daher haben alle Fraktionen im Landtag an diesem Donnerstag einen Entwurf „zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes“ in den Landtag eingebracht. Damit sollen direktdemokratische Instrumente in der Verfassung gestärkt werden. Demnach genügen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten für einen Volksantrag, damit sich der Landtag mit dessen Anliegen beschäftigen muss. Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens genügt künftig ein Zehntel der Wahlberechtigten (bisher: ein Sechstel), für dasjenige einer Volksabstimmung ein Fünftel der Stimmberechtigten (bisher: ein Drittel).
Die Bestimmungen des von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erstellten Gesetzes für die einzelnen Quoren und Verfahrensregeln der Beteiligungsinstrumente erläuterte der CDU-Abgeordnete Bernd Hitzler. Er wies besonders auf den Volkantrag hin, der neu eingeführt werde. Für dessen Erfolg seien 0,5 Prozent der Wahlberechtigten, also die Unterschriften von etwa 38 000 Unterstützern nötig; dann gebe es „eine Befassungspflicht“ für den Landtag.
Uli Sckerl (Grüne) wies darauf hin, dass Quorum von 0,5 Prozent für einen Volksantrag sei aus seiner Sicht „immer noch ehrgeizig, aber auch bewältigbar“.
Sascha Binder (SPD) dankte dem Innenministerium, das bei der Ausformulierung des Gesetzestexters ganze Arbeit geleistet habe. „Mit den Änderungen wird das Volksabstimmungsgesetz das, was es im Namen verspricht“.
Auch für Ulrich Goll (FDP) ist das neue Gesetz „in gewisser Weise ein historischer Schritt“. Mit den vorgesehenen Quoren und Verfahren werde mehr direkte Demokratie „realistisch praktikabel“.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) meinte: „Dass ich mich geradezu zum Fan interfraktioneller Arbeitsgemeinschaften entwickle, hätte ich auch nicht gedacht“. Das Gesetz sei „ein gutes Signal aller Fraktionen an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den ständigen Ausschuss überwiesen.