Sportwetten-Konzessionen in Zukunft nicht mehr auf 20 beschränkt

14.11.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag verabschiedet. Mit Ausnahme der AfD votierten die Abgeordneten in zweiter Lesung ohne Aussprache für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser sieht bis zum Ende der Laufzeit am 30. Juni 2021 die Aufhebung der Kontingentierung der Sportwetten-Konzessionen vor, die bisher auf 20 Anbieter begrenzt war. Zuvor hatte schon der Innenausschuss dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt.

In erster Lesung hatte Innen-Staatssekretär Winfried Klenk (CDU) gesagt, der Staatsvertrag schaffe Klarheit für Anbieter, Spieler und Behörden. Anbieter können im federführenden Hessen eine Konzession beantragen, die Spieler bekämen Sicherheit, dass der Anbieter konzessioniert sei. Zudem könnten nun Behörden gegen illegale Sportwetten-Betreiber vorgehen. Klenk sieht den Staatsvertrag als Beitrag zur Regulierung des Sportwettenmarkts und zum Erhalt des staatlichen Monopols.

Im Innenausschuss hatte ein CDU-Abgeordneter gesagt, wichtig sei vor allem eine funktionierende Aufsicht. Er freue sich, dass Baden-Württemberg koordiniert gegen das von Privaten betriebene illegale Glücksspiel vorgehen und auf eine Zentralisierung hinwirken wolle. Eine Abgeordnete der Grünen forderte, es müssten auch Kommunen und deren Ordnungsdienste ihrer Aufsichtspflicht bei Spielhallen nachkommen. Für einen SPD-Abgeordneten war klar, dass der Staatsvertrag lediglich ein Minimum an Regelungen umfasse und sein Verfallsdatum bereits in sich trage. In spätestens einem Jahr müsse über den Vierten Staatsvertrag beraten werden.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte im Ausschuss erklärt, sicherlich habe niemand die Absicht, das Glücksspiel generell zu verbieten. Wichtiges Anliegen sei allerdings, dass dieses unter staatlicher Kontrolle erfolge. Ausreichender Schutz für minderjährige Spieler sei primär staatliche Aufgabe.


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