Schiedsstelle soll über Bildungsurlaub befinden

17.12.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Es bleibt dabei: Auch in Zukunft sollen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr haben, der auch der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung im Ehrenamt dienen kann. Und dies, obwohl sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bei ihrem Amtsantritt 2016 für eine Beschränkung auf betriebliche Zwecke ausgesprochen hatte.

Ergebnis der Evaluation, so die Ministerin bei der Einbringung der Novelle zum Bildungszeitgesetz, sei es, dass alle drei Arten „in vollem Umfang erhalten“ bleiben. Dabei sei die betriebliche Weiterbildung das „Herzstück“, doch auch politische Weiterbildung in Zeiten, in denen sich die Angriffe auf die Demokratie häuften, wichtig.

Neu ist eine Schiedsstelle, die Konflikte, ob eine Weiterbildung unter das Gesetz fällt, lösen soll. Die SPD sieht darin den Versuch, Beschäftigte einzuschüchtern, während AfD und FDP die Streichung des Gesetzes beantragten.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger