Stuttgart. Die Landesregierung hat am Donnerstag das Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Dieser sieht bis zum Ende der Laufzeit am 30. Juni 2021 die Aufhebung der Kontingentierung der Sportwetten-Konzessionen vor; diese war bisher auf 20 Anbieter begrenzt.
Winfried Klenk (CDU), Staatssekretär im Innenministerium, sagte in erster Lesung, damit werde eine Hängepartie beendet. Der Staatsvertrag als neue Rechtsgrundlage schaffe Klarheit für Anbieter, Spieler und Behörden. Anbieter können im federführenden Hessen eine Konzession beantragen, die Spieler bekämen Sicherheit, dass der Anbieter konzessioniert sei. Zudem könnten nun Behörden gegen illegale Sportwetten-Betreiber vorgehen. Klenk sieht den Staatsvertrag als Beitrag zur Regulierung des Sportwettenmarkts und zum Erhalt des staatlichen Monopols.
Für Josef Frey (Grüne) ist der Staatsvertrag „ein kleiner Zwischenschritt“, um ein rechtssicheres System zu sichern. Dieses müsse jedoch weiterentwickelt und der vierte Glücksspieländerungsvertrag „jetzt schon“ angegangen werden. Er sprach sich für eine abgestimmte Regulierung für alle Bundesländer „zur Vermeidung von Flickenteppichen“ aus. Die derzeitigen Regulierungen seien unbefriedigend, gerade auch angesichts von 200 000 pathologischen Spielen und ungeregelten Online-Spielen.
Auch Fabian Gramling (CDU) ging auf illegale Anbieter ein, die ein Drittel des Marktes ausmachten. Mit einem Smartphone könne heute jeder überall online spielen. Der Staatsvertrag sei ein wichtiger, wenn auch kleiner Schritt, mit dem die Sportwetten aus der Grauzone geholt würden. Er zeige auch Wege zur Untersagung illegaler Spiele auf. Für Baden-Württemberg gebe es drei Ziele: das Glücksspiel-Monopol zu erhalten, eine Aufsichtsbehörde zu schaffen und eine bundesweite Sperrdatei für Spielsüchtige einzurichten.
Trotz des Suchrisikos müssten auch die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger beachtet werden, sagte Anton Baron (AfD). Er sprach von 440 000 krankhaft Süchtigen in Deutschland, von denen manche „Haus und Hof verspielen“. Von Verboten hält Baron nichts, denn diese würden das illegale Spiel fördern. Es müsse legale Spielangebote geben.
Für Rainer Stickelberger (SPD) ist der von den Regierungschefs der Bundesländer unterzeichnete Staatsvertrag ein „Dokument der Uneinigkeit und Hilflosigkeit“. Wesentliche Probleme des Glücksspielmarktes würden „gar nicht gelöst“. Hessen habe das Verfahren „vermasselt“, so dass der EuGH die auf 20 Konzessionen beschränkte Vergabe als willkürlich verworfen hat, kritisierte Stickelberger. Nun gebe es kein Auswahlverfahren mehr. Und die Online-Spiele seien überhaupt nicht betroffen. Er forderte klare Zuständigkeitsregelungen, eine Bundesbehörde sowie mehr präventiver Spielerschutz.
Für Nico Weinmann (FDP) ist der nur für Sportwetten geltende Staatsvertrag ebenfalls „überarbeitungsbedürftig“. Er empfahl, künftig die Konzessionen nach Qualitäten zu vergeben. Auch die Liberalen fordern eine bundesweite Sperrkartei für problematische Spieler.
Der Innenausschuss wird den Gesetzentwurf noch beraten.