Stuttgart. In Baden-Württemberg wird es Übergangslösungen für Langholztransporte geben. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte am Donnerstag in der Fragestunde des Landtags, dass während der Übergangsphase bis zum Jahresende die alte Regelung gilt, wonach Langholzfahrzeuge maximal eine Länge von 27 Metern haben dürfen.
In einer Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hatte der Bund 2017 diese Länge auf künftig 25 m begrenzt. Hermann sagte, das Land sei im Gespräch mit Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, um einen möglichst inhaltsgleichen Erlass und Wettbewerbsgleichheit zu schaffen. Diese Länder hätten ähnliche Wald- und Verkaufsstrukturen.
Baden-Württemberg wolle eine unbürokratische Lösung finden und dabei die Interessen der Forstwirtschaft berücksichtigen, so Hermann. Dazu gehören Ausnahmegenehmigungen ohne Einbeziehung der Landratsämter sowie Freigaben für bestimmte Strecken bis zu 30 Metern Länge je Transporter, wenn keine Verkehrssicherheitsgründe dagegen sprechen.