Etat des Verfassungsgerichtshofes genehmigt

13.12.2017 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Der kleinste Einzelplan im Staatshaushaltsgesetz 2018/2019 beinhaltet keine Streitpunkte. In zweiter Lesung billigte der Landtag am Mittwoch den Etat des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dieser sieht Ausgaben in Höhe von 400 700 Euro im kommenden und im übernächsten Jahr vor. Im laufenden Haushaltsplan waren für das Verfassungsgericht im Einzelplan 16 insgesamt 381 500 Euro Ausgaben und 20 000 Euro Einnahme ausgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof als selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan entscheidet grundsätzlich nur in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten; nach der Landesverfassung ist er im Rahmen von Normenkontroll- oder Organstreitigkeiten über die Auslegung der Verfassung zuständig.

Seit April 2013 können aufgrund der neu geschaffenen Landesverfassungsbeschwerde auch einfache Bürger den Verfassungsgerichtshof anrufen. Um dieser neuen Bedeutung Ausdruck zu verleihen, wurde zum 5. Dezember 2015 die bisherige Bezeichnung „Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg“ in Verfassungsgerichtshof geändert.

Bei den Beratungen im Finanzausschuss konstatierten dessen Mitglieder, dass der Verfassungsgerichtshof in Mannheim „eine der wichtigsten Einrichtungen“ im Land sei. Der Einzelplan 16 sei „mehr oder weniger der kontinuierlichste Haushalt“, da die Zahlen nur im Rahmen der Indexierung fortgeschrieben würden. Verfassungsgerichtshof-Präsident Volker Ellenberger sagte im Ausschuss, man habe in allen Punkten nur die Vorjahreszahlen fortgeschrieben und keine einzige Erhöhung vorgenommen. Im Einzelplan des Verfassungsrichtshofs sind lediglich 1,5 Personalstellen ausgewiesen. Ellenberger betonte, sein Haus sei bemüht, dem durch intensive sachliche und fachliche Diskussionen und Entscheidungen Rechnung zu tragen.


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Titelbild Staatsanzeiger