Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert

25.11.2015 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Sicherung des Fachkräfteangebots, eine bessere Integration von in Baden-Württemberg lebenden Migranten sowie die Eingliederung von neuen Zuwanderern in den Arbeitsmarkt – dies erwartet die Landesregierung von dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Ohne Aussprache stimmten die vier Fraktionen im Landtag in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zu, durch den die beruflichen Qualifikationen von Flüchtlingen und anderen Ausländern besser und schneller genutzt werden können. Notwendig war das von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) erarbeitete Gesetz durch eine EU-Richtlinie. Ziel der neu eingeführten Vorwarnmechanismen sei darüber hinaus der Schutz der Bevölkerung, hatte die Ministerin bei der Einbringung erklärt.

Öney sieht in dem Gesetz Verbesserungen in den Verfahren.  Für neu aus dem Ausland kommende Menschen bedeute insbesondere die Einführung elektronischer Antragsverfahren eine erhebliche Erleichterung. Dadurch könnten auch die Kosten für teure Beglaubigungen gespart werden.  Durch den Einheitlichen Ansprechpartner und die Installierung von Kompetenzzentren in Mannheim, Stuttgart, Ulm und Freiburg werde der „Zuständigkeits-Dschungel gelichtet“, betonte die Ministerin. Durch einen europaweiten Abgleich soll auch der Missbrauch von Dokumenten verhindert werden. Gerade bei verhängten Berufsverboten im Gesundheits- und Erziehungsbereich sei dies ein Fortschritt. Durch das neue System seien die Daten der einzelnen Länder leichter vergleichbar, so Öney.

Bei den Beratungen des Gesetzes im Integrationsausschuss hatte es lediglich redaktionelle Änderungen gegeben.

 

 


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger