Gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Dienstrecht verankert

09.10.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Grün-Rot will die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Dienstrecht des Landes verankern. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in den Landtag ein.

Damit werden verschiedene Regelungen des Besoldungs-, Urlaubs-, Versorgungs- und Beihilferechts angepasst und gleichzeitig die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. „Das Gesetz bringt viele Verbesserungen“, erklärte Schmid. Kernpunkt ist die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ab dem 1. August 2001. Das Land gehe sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus, sagte der Minister.

Mit dem Gesetz verbundene Kosten

Für das Land bringt das Gesetz, das jetzt im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags beraten wird, einmalige Kosten in diesem Jahr von 750 000 Euro und künftig laufende jährliche Kosten von 300 000 Euro. Die Kommunen belastet es mit einmalig 100 000 Euro und laufend mit 25 000 Euro. Damit bekomme Baden-Württemberg ein modernes Dienstrecht mit mehr Gleichstellung, erklärte Schmid.

In erster Lesung signalisierten die Abgeordneten aller Parteien im großen und ganzen Zustimmung. „Wir haben damit in Baden-Württemberg endlich keine staatliche Diskriminierung mehr“, stellte Brigitte Lösch (Grüne) fest. Schwarz-Gelb habe sich mit der Gleichstellung lesbischer und schwuler Partnerschaften immer schwer getan, nun regele man dies im Dienstrecht sogar rückwirkend bis 2001. Lösch berichtete, auf der Datenlage des Landesamtes für Besoldung gebe es derzeit 419 verpartnerte Beamtinnen und Beamte des Landes, was sich in einmaligen Kosten von 400 000 Euro niederschlage.

CDU: „Wir werden nicht ohne weiteres zustimmen“

Manfred Hollenbach (CDU) versprach nicht nur eine Prüfung der Kosten, sondern auch eine detaillierte Analyse der Vorschriften. „Wir werden nicht ohne weiteres zustimmen“, sagte er. Insbesondere sei ihm unklar, weshalb hier „Zugeständnisse gemacht und Wohltaten verteilt werden“, wenn anderso, wie bei der Eingangsbesoldung, gekürzt werde.

Aus Sicht von Klaus Maier (SPD) wird mit dem Gesetz das Dienstrecht weiter entwickelt. Trotz vieler kleiner Regelungen sei es wichtig, um ein diskriminierungsfreies Dienstrecht zu erhalten. Auch Ulrich Goll (FDP) kündigte an, dass die Liberalen „im Großen und Ganzen den Weg des Gesetzes mitgehen“ wollen. Die 41 Änderungen sollen im Ausschuss besprochen werden.


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Titelbild Staatsanzeiger