Stuttgart. Weil künftig die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und nicht mehr die einzelnen Bundesländer für die Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen nach dem Rohrfernleitungsrecht zuständig sind, billigte der Landtag am Mittwoch einstimmig das Gesetz mit dem sperrigen Titel „zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, damit würden Zuständigkeiten übertragen. Zugleich nannte er einen wichtigen Vorteil: „Es kostet uns nichts.“
Da das Land Kompetenz abgebe, sei dieses Gesetz notwendig, erklärte Arnulf Freiherr von Eyb (CDU). Die Zustimmung ist nach Artikel 50 Satz 2 der Landesverfassung erforderlich. Seine Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen hielten sich ebenfalls kurz und teilten die Einschätzung. „Sinnvoll und zweckmäßig“ sei das Gesetz, sagte Gabi Rolland (SPD), Alexander Schoch (Grüne) findet es „spannend und interessant“, jedoch ohne wesentliche Haushaltswirkung. Und Andreas Glück (FDP) meinte kurz entschlossen: „Wir stimmen zu.“
Die auf Baden-Württemberg entfallenden Kosten aus der Übertragung der Aufgaben im Rohrfernleitungsrecht (16 000 Euro) werden aus dem Haushalt des Umweltministeriums beglichen. Durch entsprechende Gebühren nimmt das Land jedoch Geld ein. Die Landesregierung sieht in dem Gesetz eine nachhaltige Entwicklung, da aufgrund der Spezialisierung der ZLS die Aufgabe „am effizientesten“ erfolgen kann.