Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag das Gesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in erster Lesung beraten. Staatsrätin Gisela Erler (Grüne) begründete das Gesetz mit der Anpassung des Deutschlandradio-Staatsvertrages an die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 gemachten und allgemein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Vorgaben. Dabei geht es um die Begrenzung der staatsnahen Mitglieder in den Sendergremien auf ein Drittel.
Außerdem erfolgen damit Namensänderungen – Deutschlandradio in Deutschlandfunk, DRadio Wissen in Deutschlandfunk Nova. Außerdem wird die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 20. Bericht errechneten veränderten Finanzbedarfe von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE durch die geänderte Verteilung des Rundfunkbeitrags umgesetzt. Die weitere Empfehlung der KEF, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, wird dagegen nicht umgesetzt.
Abgeordnete der Grünen, CDU und SPD signalisierten Zustimmung zum Gesetz nach dessen Beratung im Ständigen Ausschuss. „Wir brauchen unabhängige Rundfunkanstalten“, sagte Alexander Salomon (Grüne). Deshalb müsse, auch mit Blick auf negative Entwicklungen in anderen Ländern, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt werden. Raimund Haser (CDU) ging ebenfalls auf die wichtigen Punkte „Staatsferne, Neuordnung der Finanzen und Digitalisierung in den Anstalten“ ein. Aus demokratischer Sicht sei die Quotierung von Staatsvertretern richtig, dem Deutschlandfunk attestierte Haser ein sehr gutes Programmangebot. Aus Sicht von Sascha Binder (SPD) sorgt die Drittel-Lösung in den Gremien für eine bessere Vertretung von Organisationen. Im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren lobte Binder den SWR: Der Sender für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz habe Vorbildcharakter in Deutschland beim sparsamen Umgang mit den Gebühren.
Für die AfD kündigte Heiner Merz, seine Fraktion werde das Gesetz ablehnen. Die größte Oppositionspartei im Landtag ist für die Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge. Rundfunkgebühren, die sich 2014 auf 8,3 Milliarden Euro beliefen, seien „Zwangsabgaben pro Haushalt, unabhängig von der Nutzung“, kritisierte Merz. Die hohen Ausgaben für elf Intendanten und Millionen für Sportrechte bezeichnete er als „Geldverschwendung“.
Die FDP äußerte keine Bedenken bei den Bezeichnungsfragen und der Umsetzung der Staatsferne. Ulrich Goll sprach sich allerdings für die von der KEF empfohlene monatliche Beitragssenkung um 30 Cent aus. Die KEF habe schon beim letzten Mal eine Senkung empfohlen. Das Urteil einer Expertenkommission sollte ernst genommen und umgesetzt werden, sonst könne man darauf verzichten, sagte der frühere Justizminister.