Stuttgart. Stephen Brauer (FDP) begründete für seine Fraktion die Forderung, den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 wieder auf 3,5 Prozent zu senken, wie es bis 2011 der Fall war. Der Erwerb von Wohneigentum werde damit auch Familien mit mittlerem Einkommen erleichtert. Nicht nur die „üblichen Verdächtigen“, also die Verbände Haus und Grund und der Steuerzahlerbund seien dafür. Auch die CDU habe das im Herbst 2018 auf einem Landesparteitag beschlossen. Jetzt wäre die Gelegenheit zu, so Brauer an die CDU-Abgeordneten gewandt, „endlich zu tun, was Sie doch eigentlich wollen: unserem Gesetzentwurf zustimmen.“
Thekla Walker (Grüne) sagte, mit Steuersenkungen vor wichtigen Wahlen punkten zu wollen, sei verführerisch. Aber „Steuersenkungen haben sich noch nie selbst finanziert“ und immerhin gehe es um einen Unterschied im Steueraufkommen von rund einer halben Milliarde Euro. Im Übrigen seien auf dem Wohnungsmarkt derzeit nicht die Preise das eigentliche Problem, sondern das begrenzte Angebot. Deswegen würde „eine Steuersenkung sofort durch eine Preissteigerung kompensiert.“ Mit dem Geld aus der erhöhten Steuer sei die Kleinkindbetreuung ausgebaut worden, mittlerweile gebe es 80 Prozent mehr Plätze als zu Beginn der grünen Regierungszeit 2011. „Diese strukturelle Einnahmequelle braucht das Land“, so Walker.
Tobias Wald (CDU) wies darauf hin, dass die CDU die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes auf die derzeit geltenden fünf Prozent im Jahr 2011 nicht zu verantworten und eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer in der laufenden Legislaturperiode verhindert habe. Vordringlich sei aber eine umfassende Reform dieser Steuer, nicht deren Höhe. Shared Deals, von denen Immobilienunternehmen profitierten, müssten eingeschränkt, und der Ersterwerb von Immobilien gefördert werden. Da sei aber Bundesfinanzminister Olaf Scholz und somit die SPD gefragt. Die CDU wolle mittelfristig den Gewerbesteuersatz wieder auf 3,5 Prozent senken und für Familien beim Ersterwerb von Immobilien ganz abschaffen, so Wald.
Rainer Podeswa (AfD) sagte, seine Fraktion bedanke sich bei der FDP „für den richtigen und wichtigen Gesetzentwurf“. Als die AfD dasselbe beantragte habe, habe die FDP allerdings dagegen gestimmt. Vieles spräche gegen die gegenwärtige Höhe der Steuer. Unter anderem sei sie ungerecht, weil sie mit dem wichtigen Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht unvereinbar sei und die Eigentumsbildung hemme.
Peter Hofelich (SPD) erinnerte an die außergewöhnliche Situation, die Weltwirtschaftskrise, in der die damalige grün-rote Koalition 2011 die Steuer auf den derzeitigen Satz von fünf Prozent angehoben habe. Damit sei damals ein dringender Bedarf, die Kleinkindbetreuung erfüllt worden. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen.“ Im Übrigen liege Baden-Württemberg damit „im Mittelfeld, vielleicht sogar in der goldenen Mitte der Bundesländer“. Der Schnitt liege bei 5,375 Prozent, interessanterweise in Ländern mit Regierungsbeteiligung der FDP sogar über dem Durchschnitt.
Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) lehnte das mit Blick auf die ab 2020 geltende Schuldenbremse und die zunehmend schwächeren Konjunkturprognosen ab. Die FDP fordere stets zugleich Schulden zu tilgen und Steuern zu senken. Diese Mischung kann nicht funktionieren“, sagte Sitzmann. Nur in drei Bundesländern sei die Grunderwerbsteuer niedriger als in Baden-Württemberg, somit gebe es hier „keine übermäßige Belastung“.