Innenminister Gall bringt Glücksspielstaatsvertrag in Landtag ein

09.05.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages und zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung des von 15 Ministerpräsidenten im Dezember 2011 unterzeichneten Glückspieländerungsstaatsvertrages; als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein die Unterschrift verweigert und einen Alleingang beschlossen.

Nach Aussage von Gall soll mit dem Vertrag die Entstehung von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindert und eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden. Das Gesetz gewährleiste auch Jugend- und Spielerschutz und lenke den natürlichen Spieltrieb der Menschen in geordnete und überwachte Bahnen. Außerdem könne damit das unerlaubte Glücksspiel eingedämmt werden. „Diese Ziele sind nicht neu, sie werden aber neu akzentuiert“, erklärte der Minister. Landesspezifische Dinge würden demnächst im Landesglücksspielgesetz geregelt.

Mit dem Staatsvertrag wird auch der Betrieb der gewerblichen Spielhallen neu geregelt, die in vielen Kommunen in den vergangenen Jahren aus dem Boden geschossen und mancherorts zum Ärgernis geworden sind. So werden Mehrfachkonzessionen jetzt verboten und eine Abstandsregelung eingeführt. Nach dem Gesetz ist der Gesetzgeber befugt, in bereits bestehende Rechte der Spielhallenbesitzer einzugreifen. Es gebe keinen Anspruch auf Gewährleistung einer einmal erlangten Rechtsposition für alle Zeit, sagte Gall. Außerdem weichen die Länder vom Monopol bei Sportwetten ab und können Lizenzen für private Anbieter vergeben.

In der ersten Lesung verzichteten die Fraktionen auf eine Aussprache. Der Gesetzentwurf wurde federführend in den Innenausschuss verwiesen.


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Titelbild Staatsanzeiger