Stuttgart. Den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz haben am Donnerstag im Landtag auch Redner der Opposition in erster Lesung begrüßt. Innenminister Reinhold Gall (SPD) stellte den Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Das Gesetz räume dem Bürger „grundsätzlichen Anspruch auf jede amtliche Information ein“. Bisher habe dieser dazu ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen.
Gall zufolge orientiert sich Baden-Württemberg zwar an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Doch gehe es über dieses hinaus. So würden die Behörden im Land schneller Auskunft geben. Zudem seien die jeweils dafür vorgesehenen Fristen eine Muss-Regel und nicht, wie im Bund, eine Soll-Regel. Ferner würden die Behörden im Land dazu angehalten, mehr von sich aus aktiv Informationen zu veröffentlichen und so für Transparenz zu sorgen statt auf Anfragen zu warten. Schließlich sei das Gesetz „zukunftsoffen gestaltet“. Der Katalog der Auskunftsrechte könne bei Bedarf durch einfachen Erlass erweitert und angepasst. Allerdings gebe es auch Einschränkungen, keine Informationspflichten in vielen Punkten etwa für Gerichte, den Strafvollzug oder das Landesamt für Verfassungsschutz“.
Man habe auch die Erfahrungen anderer Bundesländer und deren eigenständiger Informationsfreiheits-Gesetze berücksichtigt, die diese im Übrigen teilweise „bereits leicht zurücknehmen“, also wieder etwas eingeschränkt hätten. Insofern erweise sich die lange Dauer bis zur Einbringung des baden-württembergischen Gesetzes als sinnvoll und gerechtfertigt. Die Erfahrungen mit dem Gesetz sollten nach zwei Jahren erstmals bilanziert und nach fünf Jahren dann umfassend evaluiert werden. Und das Ergebnis, so Gall, „davon gehe ich aus, wird sein: gut.“
Alexander Throm (CDU) stellte die Zustimmung der CDU zu dem Gesetz in Aussicht. Er zitierte kritische Stimmen wiedie des Vereins Mehr Demokratie, dieses Gesetz sei „im Vergleich der Bundesländer das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz, dass es in Deutschland gibt“. Die CDU sehe das aber nicht so, sondern begrüße vielmehr „das angemessen Abwägen“ der Interessen von Information verlangenden Bürgern und Öffentlichkeit einerseits und Behörden und Privatleuten andererseits. Über das Bundesgesetz hinausgehende Bestimmungen, so Throm, „können wir nicht erkennen“. Doch das störe die CDU nicht.
Alexander Salomon (Grüne) freute sich, dass nun auch die CDU sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz anfreunden könne. „Ihr Sinndeswandel ist zu begrüßen“. Vor zwei Jahren habe das noch ganz anders geklungen, da habe ein CDU-Kollege eine „Brandrede“ gegen dieses Vorhaben gehalten. Er verhehle nicht, dass er „nicht vollumfänglich“ mit dem Gesetz zufrieden sei. Aber nun sei ein Anfang gemacht. „Informationsfreiheit stärkt das Vertrauen in den Staat“.
Nikolaos Sakellariou (SPD) meinte, das Informationsfreiheitsgesetz könne die Akzeptanz für politische Entscheidungen erhöhen. Es sei im Zusammenhang mit anderen Gesetzen von Grün-Rot zur Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürger zu sehen, mit denen staatstheoretisch betrachtet, der Staat den Bürgern im Gesellschaftsvertrag übertragene Rechte zurückgebe. „Das Informationsgesetz ist ein Teil davon.“
Ulrich Goll (FDP) bemängelte, dass die Regierung erst nach fast fünf Jahren, kurz vor der Landtagswahl ein Gesetz einbringe, dass sie bereits oft angekündigt habe. Besser wäre es gewesen, sie wäre dem Vorschlag der FDP gefolgt hätte sich an dem Bundesgesetz zu orientieren und, wie es das Saarland getan habe, in das Landesgesetz einen Verweis auf die jeweils geltende Fassung dieses Bundesgesetzes untergebracht. „Vor zweieinhalb Jahren hätte man fast die gleiche Lösung haben können wie heute.“ Aber selbstverständlich, so Goll, werde die FDP dem Gesetz zustimmen, das sie fast so schon einmal vorgeschlagen habe.