Stuttgart. Der Landtag will am Mittwoch ein Gesetz zum strikteren Umgang mit zweifelhaften Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen beschließen. Es geht um einen Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP, der vorsieht, dass Mitarbeiter und Praktikanten künftig ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Enthält das bestimmte Einträge, ist die Bezahlung des Mitarbeiters aus der Landeskasse ausgeschlossen. Hintergrund der geplanten Neuregelungen sind umstrittene Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten.
Der AfD-Fraktion war wiederholt vorgehalten worden, sich nicht klar von Rechtsextremisten zu distanzieren. Die AfD-Fraktion hat ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, der neben der künftigen Überprüfung von Mitarbeitern auch Maßnahmen gegen die vermeintliche Vetternwirtschaft von Abgeordneten enthält. Die anderen Fraktionen argumentieren, solche Gesetze und Regelungen gebe es längst.
Außerdem debattiert der Landtag an diesem Mittwoch über die Chancen, die die Künstliche Intelligenz für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg bietet. Die Landesregierung hatte angekündigt, dass sie über den Nachtragshaushalt mehr Geld in diesen Bereich stecken will.
Am Donnerstag werden Änderungen des Beamtengesetzes in erster Lesung debattiert. Dabei geht es unter anderem darum, dass das Land künftig Schmerzensgeld für Beamte übernehmen will. Im Gegenzug treten diese ihre Ansprüche an den Dienstherrn ab. Hintergrund ist, dass Beamte, die sich vor Gericht einen Schmerzensgeldanspruch erstritten haben, das Geld vom Täter trotzdem in zahlreichen Fällen nicht erhalten, weil dieser nicht zahlen kann oder als schuldunfähig gilt. Mit der Gesetzesänderung will das Land dafür sorgen, dass die Beamten das Schmerzensgeld auf jeden Fall erhalten.
In aktuellen Debatten geht es an diesem Donnerstag um die Halbzeitbilanz von Innenminister Strobl und erneut um das Thema Fahrverbote.