STUTTGART. Ohne Aussprache hat sich der Landtag in erster Lesung mit dem „Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württembergs“ befasst.
Diese ist nötig, um das Recht der Eingliederungshilfe aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch herauszulösen und ins neue Rehabilitations- und Teilhaberecht im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zuüberführen.
Notwendig geworden sind, wie es in der Begründung heißt, auch redaktionellen Anpassungen. Mit den Veränderungen sind nicht mehr die Sozialhilfeträger, sondern die Träger der Eingliederungshilfe für Maßnahmen der Frühförderung zuständig. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.