Stuttgart. Die Landesregierung will die landesrechtliche Anerkennung von Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung neu regeln. Vor diesen Gütestellen kann bei Einverständnis beider Parteien ein freiwilliges Güteverfahren vorgenommen und ein außergerichtlicher vollstreckbarer Vergleich geschlossen werden. In erster Lesung verzichtete der Landtag am Donnerstag auf eine Debatte und verwies stattdessen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Ständigen Ausschuss.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht infolge Regelungslücken nach dem Außerkrafttreten des baden-württembergischen Gesetzes zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung zum 1. Mai 2013. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt vor, dass die Anerkennung als Gütestelle eine Verfahrensordnung voraussetzt, die in ihren wesentlichen Teilen dem Verfahrensgang nach dem Schlichtungsgesetz entsprechen muss.
Aus Sicht der Landesregierung wird durch das Gesetz der rechtliche Rahmen für die Gütestellen auf eine sichere Grundlage gestellt, wovon insbesondere die Rechtsuchenden profitieren werden, wie es in der Begründung heißt. Zudem soll die Zuständigkeit für die Anerkennung und die Aufsicht bei den drei Landgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg konzentriert werden.