Justizminister Wolf will rasch Gesetz zur erweiterten DNA-Analyse

25.04.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Über Chancen und Grenzen der DNA-Analyse bei der Ermittlung von Tätern debattierte der Landtag am Mittwoch. Einig waren sich alle Fraktionen, dass eine Ausweitung der DNA-Analyse aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Möglichkeiten sinnvoll sei: Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie zur Bestimmung des biologischen Alters sollten künftig erhoben werden dürfen. Zwei Anträge der AfD, auch die bio-geografische Herkunft von Personen zu ermitteln, lehnten dagegen alle anderen Fraktionen ab.

Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: „Das Thema hat für uns höchste Priorität“. Er erinnerte daran, dass Baden-Württemberg über den Bundesrat, gemeinsam mit Bayern, vergangenes Jahr eine Initiative zur Ausweitung der DNA-Analyse angestoßen habe. Diese mache sich nun auch die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu eigen; er hoffe auf schnelle Umsetzung. Die erweiterte DNA-Analyse erlaube den Täterkreis einzuschränken, was Zeit und Personal spare. Allerdings gehe es auch dabei stets nur um Wahrscheinlichkeiten. Im Vergleich zu Zeugenaussagen, deren Unterschiede oft erstaunlich seien, schätze er die Aussagekraft der DNA-Analyse aber eher höher ein.

Rüdiger Klos (AfD) plädierte dafür, deren Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Dazu zählten auch bio-geografische Daten, also Hinweise auf die Herkunft, die mittels DNA-Analyse zu ermitteln seien. Die AfD wolle, „dass alle Methoden angewendet werden, die zum Täter führen“. Denn, so Klos weiter, „Es kann nur einen Opferschutz, aber niemals einen Täterschutz geben“.  „Ermittlern muss jedes nötige Mittel an die Hand gegeben werden“, dass für die Fahndung hilfreich sei.  „Falsche Rücksichtnahme“, warum auch immer, sei nicht angebracht.

„Geeignet, notwendig und verhältnismäßig“, dies sind laut Jürgen Filius (Grüne) für seine Fraktion die Kriterien dafür, was bei der DNA-Analyse ermittelt werden dürfe und was nicht. Es gebe Analysemöglichkeiten, deren Ergebnisse „alles andere als sicher seien“, so Filius. Dabei Daten zur bio-geographischen Herkunft zu ermitteln, sei weder geeignet noch verhältnismäßig. Könnten dabei doch leicht „Minderheiten unter Generalverdacht geraten“. 

Bernhard Lasotta (CDU) warf der AfD vor, „Rechtsgüter nicht gegeneinander abzuwägen“. Er wünscht sich von der AfD „mehr Rechtskunde und mehr Wissenschaftlichkeit in der Debatte“. Selbst im guten Fall böten die Ergebnisse der DNA-Analyse „nur“ 90 bis 98 Prozent Wahrscheinlichkeit, keine Sicherheit. Und gerade das Merkmal bio-geografischer Herkunft, das nur eine Zuordnung zu einem Kontinent erlaube, sei wenig geeignet, den Täterkreis erheblich einzuschränken.

Sascha Binder (SPD) meinte, die Vorstellungen der AfD von der Welt wie etwa vom überragenden Wert der DNA-Analyse passten „weder in die Realität noch in unser Rechtssystem“. Für die Ermittlungsarbeit der Polizei sei die DNA-Analyse „nicht mehr und nicht weniger als ein weiteres Mittel“. Sie sei aber „kein Allheilmittel, um jeden Mordfall zu klären“.

Nico Weinmann (FDP) befürwortete die Ausweitung der DNA-Analyse dergestalt, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person gewonnen werden könnten.  Ergebnisse von DNA-Analysen hälfen der Polizei, „vorhandenes Personal effektiv und effizient einzusetzen“. Es gelte jetzt aber endlich den Gesetzentwurf umzusetzen, der im Bundesrat „seit über einem Jahr auf Eis liegt“.


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