Grün-Schwarz plant inklusives Wahlrecht

20.03.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. 5900 Menschen in Baden-Württemberg, für die aufgrund ihrer Behinderung einen Betreuer zur Seite haben, werden bei der Kommunalwahl und der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 26. Mai ihre Stimme abgeben können. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU brachten am Mittwoch den Entwurf des „Gesetzes über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist“ in den Landtag ein.

Nach den Beratungen im Innenausschuss soll das Gesetz Anfang April in zweiter Lesung beschlossen werden, so dass es rechtzeitig vor Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahl – Stichtag dafür ist der 14. April – in Kraft treten kann. An der Europawahl dürfen die betroffenen Menschen jedoch nicht teilnehmen; dafür ist der Bundestag zuständig, aber die Große Koalition hatte erst kürzlich beschlossen, die Wahlrechtsausschlüsse in den entsprechenden Bundesgesetzen erst vor der nächsten Bundestagswahl 2021 neu zu regeln.

Neben dem Gesetzentwurf von Grünen und CDU lag dem Landtag auch der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vom 20. Februar 2019 zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg vor. Dieser sieht die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und im Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart vor. Auch dieser Entwurf wurde zur Beratung in den Innenausschuss verwiesen.

Sabine Wölfle (SPD) warb für die Initiative ihrer Fraktion. Damit würden verfassungswidrige Regelungen aus dem Kommunalwahlrecht gestrichen und Parallelität zu dem im Bundestag vereinbarten Wahlrechtsänderungen geschaffen. Der Entwurf der grün-schwarzen Regierungsfraktionen sei dagegen nur eine Übergangs- und keine dauerhafte Lösung. Er habe nur das Ziel, für Ruhe bei diesem Thema im Rahmen der Kommunalwahl zu sorgen. Mit dem Gesetz würden die Wahlrechtsausschlüsse nur ausgesetzt, aber bestehen bleiben, obwohl sie offensichtlich verfassungswidrig seien. Ohnehin versuche die CDU in Bund und Land, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesverfassungsgerichts-Urteil aufzuhalten.

„Inklusives Wahlrecht ist ein hohes Gut“

Man wolle die verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung im Wahlrecht aufheben, rechtfertigte sich die Grünen-Abgeordnete Ute Leidig in ihrer ersten Parlamentsrede. Deshalb würden die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung aufgehoben. Dies widerspreche dem Grundgesetz. „Inklusives Wahlrecht ist ein hohes Gut“, stellte sie fest. Es sei schwer vermittelbar, warum die 5900 betroffenen Menschen bei der Kommunalwahl jetzt wählen dürfen, bei der Europawahl jedoch nicht. Für Leidig ist die Initiative auf Landesebene „keine Neuregelung, erzielt aber Gerechtigkeit und ermöglicht später Einheitlichkeit“.

„Unser Ziel war immer, eine verfassungsfeste und zukunftsgerichtete Regelung zu finden und weitere Enttäuschungen für diese Menschen zu vermeiden“, erklärte Ulli Hockenberger (CDU). Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gehe es darum, eine verfassungsfeste Lösung zu finden. Das entspreche auch dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.  Die Übergangsregelung im Gesetzentwurf sei notwendig, um kein rechtliches Risiko für Wahlanfechtungen zu bieten. Man nehme bei dieser Neuregelung in Kauf, dass Personen an den Abstimmungen teilnehmen, die vielleicht gar nicht teilnehmen dürften. „Für uns gilt der Grundsatz: Lieber jemanden, der eigentlich nicht wählen dürfte, als Wahlberechtigten zulassen, als jemandem, der trotz Beeinträchtigungen durchaus noch eine Wahlentscheidung treffen kann, diese zu verwehren“, betonte Hockenberger.

Thomas Axel Palka (AfD) ging auf Gegenkurs. Wer das Wahlrecht von Schwerstbehinderten ändern wolle, müsse begründen, warum dieser Ausschlussgrund auf einmal wegfallen soll, das heißt darstellen, welche kognitiven, psychologischen Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts vorhanden sein sollen. Das größte Problem liege darin, dass, wie bei vielen geistig Behinderten, erhöhte Fremdbeeinflussbarkeit gegeben sei. Gewählt würde die Partei oder der Kandidat, zu der bzw. dem dann die Mitbewohner, Eltern oder Lieblingspersonen raten. Den SPD-Entwurf apostrophierte der AfD-Abgeordnete als „Offenbarungseid“.

Die SPD habe Bewegung ins Thema gebracht, lobte Ulrich Goll (FDP).  Die selbstgerechte Form, mit der Kollegin Wölfle wieder die Rollen von Gut und Böse verteilt habe, sei ihm aber ein bisschen gegen den Strich gegangen, kritisierte der Liberale. Es sei gut, dass nun an Kommunalwahl alle teilnehmen dürfen. Aber der Ansatz, am Schluss zu einem Konstrukt zu kommen, das etwas differenzierter ist als die bloße Streichung, das die Assistenzsysteme einbezieht, von denen das Bundesverfassungsgericht redet, und das dann vor allem halbwegs einheitlich in Bund und Ländern umgesetzt werden kann, ist schon sinnvoll“, lobte Goll den Vorschlag der Regierungskoalition.

Strobl bezeichnet Gesetzentwurf als „Sofortmaßnahme“

Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezeichnete den Gesetzentwurf als „Sofortmaßnahme“ für die Kommunalwahlen. Der zeitliche Vorlauf sei sehr knapp, stelle aber eine rechtssichere Lösung für die anstehenden Wahlen dar. Es sei richtig, die Ausschlüsse nicht „in einem Schnellschuss“ gänzlich aufzuheben. Man wolle die vom Verfassungsgericht geforderte differenzierte Lösung schaffen. Der Entwurf beinhalte auch Regelungen fürs Landtagswahlrecht und für Volksabstimmungen. Auch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sieht den Gesetzentwurf positiv. „Dass wir heute, erst zehn Jahre  nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg diesen Schritt jetzt in dieser gut diskutierten und breit überlegten Weise darlegen können, dass wir das hinbekommen, dass wir im Gegensatz zum Bund so schnell für die Wahlen am 26. Mai dieses tatsächliche gesellschaftliche Zeichen setzen können, das ist der Erfolg und nicht irgendwie ein bisschen Herumkritteln“, konstatierte Lucha.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger