Keine Säumniszuschläge mehr für isolierte Kirchensteuer

12.12.2018 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Finanzämter in Baden-Württemberg werden künftig keine Verspätungszuschläge mehr erheben, wenn Kirchensteuerpflichtige künftig ihre isolierte Kirchensteuererklärung verspätet abgeben. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in zweiter Lesung ohne Aussprache die entsprechende Änderung des Kirchensteuergesetzes. Bei nur einer Enthaltung herrschte im Plenum Einigkeit auch über die Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes vor.

Wie Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) in der ersten Beratung am 29. November erklärte, werden Verspätungszuschläge weiterhin grundsätzlich gegen Steuerpflichtige festgesetzt, wenn diese ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgeben. Dies sieht die Abgabenordnung des Landes vor. Bei der Pflicht zur Abgabe einer isolierten Kirchensteuererklärung, die bei der Abgeltungssteuer vorgesehen ist, wenn dort ein Kirchensteuerabzug unterbleibt, widerspricht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags dem Anliegen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften, soweit möglich auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen zu verzichten. Deshalb wurde das Kirchensteuergesetzt nun geändert. 

Beim ÖPNV hatte das Land die Finanzierungswege zum 1. Januar dieses Jahres neu geordnet: Die Aufgabenträger erhielten zusätzlich zur Aufgabenverantwortung auch die Ausgaben- und Finanzverantwortung mit einem festen jährlichen Zuweisungsbetrag. Dabei habe es „kleinere Verschiebungen“ gegeben, auch Altansprüche müssten abgewickelt werden, sagte Splett. Deshalb werden Zuweisungsbeträge angepasst: Ein Plus erhalten die Kreise Konstanz (8000 €), Hohenlohe (60 000 €), Rems-Murr (36 000 €), Heilbronn (22 000 €) und Rottweil (141 000 €). Der Enzkreis bekommt 190 000 € weniger.

  

 


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Titelbild Staatsanzeiger