Parlamentarier beschließen Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung

27.06.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch die Änderung des Abgeordnetengesetzes einstimmig beschlossen. Die Parlamentarier stimmten auch der Änderung der Geschäftsordnung zu. Die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes wurde zur weiteren Beratung an den ständigen Ausschuss verwiesen.

Bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes gab es einen großen Konsens zwischen den Fraktionen. Unter anderem werden künftig alle mandatsbedingten Fahrten erstattungsfähig sein, nicht bloß solche im Wahlkreis und zu bestimmten Sitzungen und Veranstaltungen im Landtag. Für Übernachtungen aus Anlass der parlamentarischen Tätigkeit  werden künftig auch Aufwendungen für dauerhaft angemietete Unterkünfte anteilig erstattet.

Für die mandatsbedingte Ausstattung mit Informations- und Kommunikationseinrichtungen sowie deren Nutzung wird den Abgeordneten ein Budget nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die Erstattungsfähigkeit von mandatsbedingten Aufwendungen für Büro- und Schreibarbeiten soll auf Werk- und Dienstleistungen im Allgemeinen erstreckt werden.

Zur Änderung der Geschäftsordnung hatte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser bezog sich auf die Regierungsbefragung. Nach der neuen Geschäftsordnung müssen bei einer Regierungsbefragung nun im Vorfeld nicht bloß das Ministerium, sondern auch das Thema benannt werden. Volker Schebesta (CDU) sah dies kritisch und sagte, dass dies für die Opposition schädlich sei. Seine Fraktion fand jedoch keine Unterstützer für den Änderungsantrag.

Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) widersprach dem Anliegen von Schebesta und sagte, dass das Parlament umfassende Informationen bekommen soll. Dafür sei eine Vorab-Meldung eines Themas bei einer Regierungsbefragung nützlich. Er sah es auch positiv, dass eine Regierungsbefragung nun auf jeden Fall 60 Minuten dauere. Zudem bewertete Sckerl es positiv, dass bei einer aktuellen Debatte der Redaktionsschluss auf Montag verlegt würde. Zusammen stärke dies das Parlament, die Rechte der Abgeordneten und die Rechte der Opposition.

Auch Andreas Stoch (SPD) lobte die Änderungen der Geschäftsordnung. Er hob vor allem hervor, dass Zwischenfragen nun großzügiger gehandhabt würden. Nach der neuen Geschäftsordnung werden Zwischenfragen nicht mehr auf die Redezeit angerechnet, sie wird angehalten. Zur Vorab-Meldung eines Themas bei einer Regierungsbefragung sagte er: „Es ist schlecht, wenn ein Minister oder Staatssekretär sagt, dass er eine Frage schriftlich beantworten muss, weil ihm die Expertise fehlt“. Die Änderung würde dies abschwächen, da sich die Regierung vorbereiten könne.

Friedrich Bullinger (FDP) unterstrich die Relevanz der Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung und sprach von einem „echten Fortschritt“. Nach seiner Ansicht müssten Minister oder Staatssekretäre aber auch ohne Vorab-Meldung eines Themas bei einer Regierungsbefragung in der Lage sein, zu aktuellen politischen Themen Auskunft zu geben – wenn auch nicht im Detail. Er sah es zudem positiv, dass die Fragestunde nun zu einer vollen Stunde ausgebaut werde.  


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Titelbild Staatsanzeiger