Landtag verabschiedet Novelle der Landesbauordnung

05.11.2014 
Redaktion
 

 

Stuttgart. Die Landesbauordnung (LBO) ist vom Landtag am Mittwoch in der abschließenden zweiten Lesung gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet worden. Winfried Mack (CDU) kritisierte einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs, wie etwa neue Vorgaben für eine Dach- und Fassadenbegrünungen. Diese bezeichnete er als eine Bevormundung.

„Es ist eine klassische Aufgabe des Gemeinderats, örtliche Gestaltungsvorschriften zu erlassen“, sagte Mack. Die Schaffung zweier Abstellplätze pro Wohnung für Fahrräder bei Neubauvorhaben bezeichnete der CDU-Politiker als „Kinkerlitzchen“. Er lehnte zudem die vorgesehene Möglichkeit für die Kommunen, die Kfz-Stellplatzverpflichtung auf null abzusenken, ab. „Jeder soll das Verkehrsmittel wählen, das er will“, sagte er.

Mack kritisierte überdies den Rechtsanspruch auf die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien wie etwa Kleinwindräder oder Solaranlage. Sie würden Vorschriften des Brandschutzes und des Nachbarschutzes konterkarieren. Es sei nicht nachvollziehbar, dass einerseits die Pflanzung eines Baumes an der Grenze zum Grundstück des Nachbarn ohne dessen Einwilligung nicht möglich sei, andererseits aber die Errichtung von Kleinwindrädern ermöglicht werden solle.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann bezeichnete die Novelle als Meilensteine des Bürokratieaufbaus. Sie sei sozial und ökologisch fragwürdig. Die Abschaffung des Kenntnisgabeverfahrens werde Haußmann zufolge gerade junge Familien treffen. Für sie könnten sich die Gebühren um ein Mehrfaches erhöhen. Haußmann warnte vor einer Verteuerung des Bauens durch die Regelungen und zitierte den Baden-Württembergischen Handwerkstag: Die LBO-Novelle verfolge zwar hehre Ziele, überlasse die Kosten dafür aber den Bauherren und somit mittelbar auch den Mietern und mittelständischen Betrieben.

Grüne: "Mit Augenmaß novelliert"

Nach den Worten von Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) werde die Landesbauordnung „mit Augenmaß novelliert“. Sie betonte: „Es ist auch keineswegs so, dass der Gesetzentwurf nur Maßnahmen enthält, die zu Mehrkosten führen. Er enthält eine Vielzahl von Änderungen, die die Baukosten senken.“ Als Beispiele nannte sie die Möglichkeit für Kommunen, die KfZ-Stellplatzverpflichtung auf Null zu senken oder die Aufnahme weiterer baulicher Anlagen in den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.

 Mit der Novellierung der Landesbauordnung sorgen wir für ein modernes Baurecht unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten, sagte Splett. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist dabei, das Angebot an barrierefreiem Wohnraum zu vergrößern. Künftig müssen bereits in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses und die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche mit dem Rollstuhl erreichbar sowie barrierefrei nutzbar sein. „Die Änderung wird die Nutzung der Wohnungen durch behinderte Menschen deutlich erleichtern, da dann die notwendigen Bewegungsflächen für die Benutzung mit normalen Rollstühlen vorhanden sind“, sagte Splett.

Andrea Lindlohr (Grüne) verteidigte die Novelle gegen den Vorwurf, sie schaffe Bürokratie: Es gebe auch Vereinfachungen. Lindlohr hob die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff hervor. „Damit fördern wir einen kostengünstigen, ökologischen und heimischen Baustoff.“

SPD: Novelle gehe auch auf demografischen Wandel ein

Klaus Mauer (SPD) verteidigte aus Sicht des Praktikers die Regelungen. Die CDU habe im Ausschuss 18 von insgesamt 32 Änderungen zugestimmt. So schlecht könne die Novelle nicht sein. „Die vorgesehenen Regelungen zur Begrünung von Gebäuden sind ein wichtiger Anstoß im Sinne eines menschengerechten Städtebaus“, sagte er. Es müsse vermieden werden, dass die Städte zu „Betonwüsten“ verkämen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen seien nicht dramatisch. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Begrünung nur insoweit zu erfolgen habe, als die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar sei.

Wir brauchen Platz für Fahrräder, es sei höchste Zeit, dass ein Pflicht Stellplatzpflicht komme. Zudem gehe man auf den demografischen Wandel ein. Meist sei es erheblich teurer, im Nachhinein Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen, als bereits von vornherein entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Zudem könnten Menschen so länger in ihren eigenen Wohnungen bleiben. „Wenn sie nicht in ein Pflegeheim müssen, zahlt sich das auch volkswirtschaftliche aus.“

 


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger