Verkehrsminister bringt Gesetz zur ÖPNV-Finanzreform in Landtag ein

19.07.2017 
Von: schl
 
Redaktion
 

Stuttgart. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat ein Gesetz für eine ÖPNV-Finanzreform in den Landtag eingebracht. Dieses beinhaltet, dass die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger das Geld für die Finanzierung des Linienbusverkehrs ab dem kommenden Jahr direkt zugewiesen bekommen. Bislang wurde es vom Land an die Unternehmen gezahlt.

Zugleich werden die Mittel vom Jahr 2021 an schrittweise von 200 Millionen auf 250 Millionen Euro pro Jahr steigen. Der Betrag wird je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus dem kommunalen Finanzausgleich erbracht werden. Die Mittel werden zunächst nach dem Status quo an die Landkreise verteilt, ab 2021 soll ein neuer Verteilschlüssel schrittweise umgesetzt werden. Dieser soll eine Mischung sein aus festen Faktoren, wie der Fläche, und dynamischen Elementen, wie dem Angebotsumfang und der Fahrgastentwicklung in dem betreffenden Gebiet. Er muss noch mit allen Beteiligten erarbeitet werden.

Bisherige Regelung war nicht mehr mit EU-Recht vereinbar

Das Gesetz, dass den offiziellen Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes“ trägt,  sei notwendig geworden, weil das bisherige Verfahren nicht mehr mit dem EU-Recht kompatibel sei, so Hermann. Zugleich machte er deutlich, dass so ein Eingriff in gewachsene Strukturen vorsichtig erfolgen müsse, damit es nicht zu Verwerfungen komme.

Stadt- und Landkreise erhielten nun mehr Spielraum für den ÖPNV-Ausbau, lobte Elke Zimmer (Grüne). Man habe intensiv um eine Lösung gerungen, erklärte Nicole Razavi (CDU). Die Kommunalisierung sei nicht das Wunschmodell ihrer Faktion gewesen. Wichtig sei nun, beim neuen Verteilschlüssel alle Interessen zur berücksichtigen. Sie sprach sich dafür aus, einen Pakt für den Mittelstand im öffentlichen Nahverkehr zu schließen.

Sorgen der Opposition in einzelnen Bereichen

Bernd Gögel (AfD) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion. Er sprach jedoch auch die Verwaltungskosten für die Kreise an. Ein Pauschalbetrag könne hier möglicherweise nicht ausreichen, sagte er. Dazu werde seine Fraktion deshalb noch einen Änderungsantrag einreichen. Auch Veränderungen bei den Schülerzahlen könnten zu zusätzlichen Belastungen für die Kommunen führen. Denn Schülerkarten müssen nach dem neuen Gesetz mindestens 25 Prozent günstiger angeboten werden.

Gerhard Kleinböck (SPD) und Jochen Haußmann (FDP) kritisierten unter anderem, dass die Mittelaufstockung erst ab 2021 greifen soll. Die Notwendigkeit des Gesetzes sei unbestritten, so Kleinböck. Doch er wies auch darauf hin, dass nun Sensibilität der Aufgabenträger gefragt sei. Er schlug deshalb auch vor, die Vorschläge der Busunternehmer zu prüfen. Ziel müsse sein, dass der künftige Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer im Busgewerbe ausgetragen werde.

Haußmann machte deutlich, dass große Unwägbarkeiten bei der Mittelverteilung ab 2021 bestünden. Auch solle man daran denken, dass es bei der Thematik um die Existenz mittelständischer Verkehrsunternehmen gehe. Er äußerte die Sorge, dass die neue Regelung zu Veränderungen in der mittelständischen Busunternehmerlandschaft im Land führen könne. Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzesentwurf an den Verkehrsausschuss überwiesen.


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Titelbild Staatsanzeiger