Stuttgart. Der Landtag wird im Normenkontrollverfahren zu § 23 Absatz 1 des Landesbesoldungsgesetzes über die abgesenkte Eingangsbesoldung von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht absehen.
Diesen Beschluss auf Antrag des Ständigen Ausschusses fasste das Parlament am Mittwoch einstimmig und ohne Aussprache. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 (Az.: 2 BvL 2/17) eine solche Stellungnahme angefordert.
Inzwischen hat der Landtag die Senkung der Eingangsbesoldung für junge Beamten rückgängig gemacht, so dass Beamte vom Eintritt ins Beamtenverhältnis die vollen Bezüge der jeweiligen Besoldungsgruppe erhalten.