Stuttgart. Die im Zuge der Novellierung des Landesbesoldungsgesetzes am 12. Juli 2017 beschlossene Regelung zu den Dienstfahrrädern für Landesbeamte kommt nur schleppend voran. Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sagte am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Landtag, bis Mitte des Jahres sei mit Ergebnissen zu rechnen.
Zuständig für die Dienstfahrräder, die von den Beschäftigten geleast und nach Ablauf der dreijährigen Leasingdauer erworben werden können, sei das Verkehrsministerium. Die Vorbereitungen für eine Ausschreibung der Angebote würden laufen, so Splett.
Die Verzögerung begründete Splett mit den „komplexen steuer- und versicherungsrechtlichen Fragen“, vor allem mit der Höhe des geldwerten Vorteils am Ende der Leasinglaufzeit. Die Dienstfahrräder seien ein Beitrag für die nachhaltige Mobilität der Landesbediensteten. Im vergangenen November hatte die Landesregierung den Behörden empfohlen, kostenlose Ladestationen für E-Bikes der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.