Heilberufe-Kammergesetz novelliert

16.12.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Einstimmig beschloss der Landtag an diesem Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes. In erster Linie werden damit europäische Vorgaben umgesetzt.

Neu geregelt wird etwa die  Anerkennung von Ausbildungsnachweisen über eine im Ausland absolvierte Weiterbildung. So muss beispielsweise künftig im Einzelfall geprüft werden, ob wesentliche Unterschiede einer solchen Weiterbildung nicht durch Berufspraxis und lebenslanges Lernen ausgeglichen werden können. Außerdem werden die Kammern zur Durchführung von Sprachprüfungen ermächtigt. Eine schnelle und kompetente Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen sei heutzutage wichtig, betonte Marianne Engeser (CDU). „Die Kammern sind hierzu aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz sehr gut geeignet“, so Engeser.

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Anpassungen an Anforderungen der Praxis sowie Entwicklungen im Bereich der Selbstverwaltung. Durch einen Benutzungszwang von Einrichtungen des Notfalldienstes etwa sollen Privatärzte dazu verpflichtet werden können, am kassenärztlich organisierten Notfalldienst teilzunehmen. Dies soll vor allem Doppelstrukturen vermeiden und einen reibungslosen und wirtschaftlichen Notfalldienst garantieren.

Als „unstrittig“ bezeichnete Thomas Poreski (Grüne) die Gesetzesänderung. Neben Anneke Graner (SPD) signalisierte auch Jochen Haußmann (FDP) die Zustimmung seiner Partei. „Diesen Wunsch kann ich ihnen erfüllen, Weihnachten steht vor der Tür“, sagte Haußmann. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) freute sich über die Zustimmung. Hinsichtlich des Heilberufe-Kammergesetzes sei einiges an Reformbedarf angefallen. Das Gesetz komme den Kammern entgegen.


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Titelbild Staatsanzeiger