Stuttgart. Alle vier Fraktionen haben an diesem Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag eingebracht.Dieser sieht vor, dass künftig nicht allein Einkünfte aus öffentlich-rechtlicher Tätigkeit, sondern auch aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit auf das Übergangsgeld von Abgeordneten, die aus dem Landtag ausscheiden, angerechnet werden.
Damit werde die Regelung aus dem Ministergesetz inhaltsgleich übernommen, sagte Volker Schebesta (CDU). Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf gehe ein 20monatiges Tauziehen zu Ende, so Hans-Ulrich Sckerl (Grüne). Die bisherige Regelung hatte im Februar 2014 zu Unmut geführt, als einem Abgeordneten, der direkt aus seinem Landtagsmandat in eine Spitzenposition in der Wirtschaft wechselte, aufgrund seiner langen Landtagszugehörigkeit 150 000 Euro Übergangsgeld zustanden. So etwas sei schwierig zu rechtfertigen, so Sckerl.
Stefan Fulst-Blei (SPD) sprach von einer „zeitgemäßen Lösung“. Der Zweck des Übergangsgelds sei die Risikoabsicherung und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abgeordneten. Aber es gebe kein Risiko, wenn ein Abgeordneter direkt in eine entsprechende berufliche Tätigkeit wechsle. Timm Kern (FDP) betonte, dass seine Partei sich von Anfang an für eine Änderung ausgesprochen habe. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den ständigen Ausschuss überwiesen.