STUTTGART. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZVODG) wurde aufgrund eines speziellen Falls auf den Weg gebracht. Dabei geht es um einheitliche Haftungsbeschränkung.
„EVTZ sind grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Körperschaften – im konkreten Fall sind es Hochschulen –, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Das erleichtert es, EU-Fördermittel einzuwerben“, erläuterte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Während die große Mehrheit dem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung zustimmte, sprach sich die AfD entschieden dagegen aus, weil sie die Regelung als Auswuchs europäischer Bürokratie und Gängelung kritisiert.
„Die EVTZ haben zum Ziel, dass die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit für ihre Mitglieder erleichtert wird“, betonte Andrea Lindlohr (Grüne). Als erfolgreiches Beispiel grenzüberschreitender Kooperation nannte sie The European Campus, an dem die Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace in Straßburg und das KIT beteiligt sind. „117.000 Studierende können trinational angebotene Kurse an den Hochschulen frei wählen“, so Lindlohr.
Fabian Gramling (CDU) wies darauf hin, dass die Nichtregelung im Land „ein erhöhtes Haftungsrisiko für unsere öffentlichen Haushalte“ bedeute. Das Gesetz hebe die Asymmetrie unter den Beteiligten auf. Daniel Born (SPD) betonte, dass mit dem Gesetz Rechtssicherheit geschaffen werde. Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) erläuterte, dass nun eine Möglichkeit angewendet werde, die von der EU im Jahr 2006 geschaffen wurde und die jetzt aufgrund eines konkreten Anlasses in die Umsetzung kommt. Dies stehe für einen Staat, der Dynamik unterstütze, fügte sie hinzu.