Landesjugendamt soll jugendliche Flüchtlinge verteilen

16.12.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Zahlen variieren, die Zustimmung war am Ende einstimmig. Von derzeit bis zu 5300 unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg ist die Rede. Eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die der Landtag am Mittwoch beschloss, nimmt künftig das Landesjugendamt in die Pflicht, deren Verteilung nach einem Einwohnerschlüssel auf die Jugendämter zu regeln. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten können dem Landesjugendamt vom Land erstattet werden.

„Wenn man die Zahlen derjenigen hört, die in Baden-Württemberg zu betreuen sind, dann wissen wir, welche Bedeutung es hat, das auf einwandfreie rechtliche Grundlagen zu stellen“, sagte Jochen Haußmann (FDP). Auf eine rasche zeitliche Umsetzung drängte in diesem Zusammenhang Anneke Graner (SPD). „Wir dürfen nicht mehr länger warten, im Kinder- und Jugendhilfegesetz einen rechtlichen Rahmen zu geben“, so Graner. Zudem gelte es, Bayern zu entlasten. Von einer „gewaltigen Herausforderung“ sprach Thomas Poreski (Grüne). Orientieren müsse sich die Verteilung daran, wo es geeignete Hilfsstrukturen gebe, wo eventuell Familienstrukturen vorhanden seien und wo ein wirtschaftlicher Bedarf an Arbeitskräften herrsche. „Wir werden auf die Umsetzung achten“, sagte Poreski.

„Jedes Kind hat ein ordentliches Aufwachsen verdient“, betonte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Über die beschleunigte Umsetzung zeigte sie sich erfreut. Am 1. Januar soll die Gesetzesänderung in Kraft treten. „Den Kommunen soll damit Sicherheit gegeben werden“, so Altpeter. Auf die Bedeutung der Kommunen verwies auch Marianne Engeser (CDU). Sie seien die Orte, wo die Kinder und Jugendlichen eine Wohnung, eine Ersatzfamilie und eine Schule fänden.


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